C(2015) 2640 final
Siehe Drucksache 327/14(B)
Brüssel, 27.4.2015
Herrn Volker BOUFFIER
Präsident des Bundesrates
Leipziger Straße 3 - 4
D - 10117 Berlin
Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
die Kommission dankt dem Bundesrat für seine Stellungnahme zur Mitteilung der Kommission "Die städtische Dimension der EU-Politikfelder - Kernpunkte einer EU-Städteagenda" {COM (2014) 490 final).
Die Kommission stellt fest, dass sich einige Anmerkungen des Bundesrates auf die Reform der Kohäsionspolitik der EU beziehen, die am 17. Dezember 2013 vom Europäischen Parlament und vom Rat beschlossen wurde.
In Bezug auf den Appell des Bundesrates, die Kommission möge keine unnötigen Hindernisse für die Unterstützung der städtischen Dimension durch die Strukturfonds errichten, möchte die Kommission darauf verweisen, dass die Legislativorgane beschlossen haben, auf welche Weise die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds in städtischen Gebieten intervenieren können, um die Durchführung integrierter Strategien vor Ort zu unterstützen. Dies könnte beispielsweise durch integrierte territoriale Investitionen geschehen, durch Initiativen der Bevölkerung für lokale Entwicklung oder im Rahmen von Artikel 7 der Verordnung über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).
Die Kommission möchte betonen, dass der Zweck integrierter Maßnahmen für eine nachhaltige Stadtentwicklung (die im Rahmen von Artikel 7 der EFRE-Verordnung durchgeführt werden) nicht darin besteht, städtischen Gebieten einen möglichst hohen Förderbetrag zu garantieren - mindestens 50 % der EFRE-Mittel sollen während des neuen Programmplanungszeitraums in städtische Gebiete investiert werden - sondern integrierte Maßnahmen zu ermöglichen, deren Gestaltung und Durchführung von den städtischen Behörden engagiert und verantwortungsvoll mitgetragen wird.
Die den Mitgliedstaaten für Maßnahmen in städtischen Gebieten zur Verfügung stehenden Optionen zielen grundsätzlich darauf ab, integrierte Konzepte zu erleichtern und die Eigenverantwortung auf lokaler Ebene zu fördern. Die Kommission wird genau verfolgen, wie diese Möglichkeiten bei der Gestaltung und Durchführung der Programme genutzt werden.
Die EU-Gesetzgeber haben auch dem Vorschlag der Kommission zugestimmt, die Konsolidierung der bestehenden Stadtentwicklungsnetze und die vorhandene Wissensbasis zu fördern. Allerdings haben wir aus früheren Programmplanungszeiträumen gelernt, wie schwierig es ist, Informationen darüber zu erhalten, wie die Mittel des EFRE in und von den Städten verwendet werden. Das in Artikel 9 der EFRE-Verordnung genannte Stadtentwicklungsnetz ermöglicht den direkten Zugang zu den Städten, deren Projekte als integrierte Maßnahmen für eine nachhaltige Stadtentwicklung (Artikel 7 der Verordnung) oder als innovative Maßnahmen im Bereich der nachhaltigen Stadtentwicklung (Artikel 8 der Verordnung) vom EFRE finanziert werden. Dies ermöglicht ein besseres Monitoring und mehr Austausch über die Erfahrungen mit der Umsetzung der EFRE-Investitionen, für die die Städte zumindest teilweise zuständig sind. Außerdem bietet dies die Grundlage für qualitativ verbesserte Maßnahmen, die Möglichkeit, EFRE-finanzierte Maßnahmen mit anderen EU-Initiativen im städtischen Bereich zu verbinden usw. Das Stadtentwicklungsnetz wird schon bestehende Netze nicht ersetzen oder überlagern, sondern diese ergänzen. Die Kommission wird zudem die Zusammenarbeit zwischen dem Stadtentwicklungsnetz und anderen Netzen und Kooperationsstrukturen einschließlich URBACT unterstützen.
Die Kommission stimmt mit dem Bundesrat überein, dass Fragen der Stadtentwicklung in einem breiteren territorialen Kontext zu sehen sind, der über die Verwaltungsgrenzen der Städte hinausgeht. Wie bereits in der Mitteilung und verschiedenen Berichten (z.B. im Bericht über die Europäischen Städte von morgen und im Sechsten Kohäsionsbericht über den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt) dargelegt, fördert die Kommission auch aktiv die Entwicklung von Stadt-Land-Partnerschaften.
Die Kommission wird die Anregungen des Bundesrates gemeinsam mit den über 200 Antworten aus der öffentlichen Anhörung noch weiter analysieren und über die Ergebnisse berichten. Dabei möchte die Kommission betonen, dass Überlegungen zur EU-Städteagenda Teil eines kontinuierlichen Prozesses sind, der mit der Veröffentlichung des Berichts keineswegs abgeschlossen ist.
Die Kommission hofft, dass die in der Stellungnahme des Bundesrats angesprochenen Fragen mit diesen Ausführungen geklärt werden konnten, und sieht der Fortsetzung unseres politischen Dialogs erwartungsvoll entgegen.
Mit freundlichen Grüßen