Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates - Arbeitnehmerfreizügigkeit - Transnationale Zusammenarbeit verbessern

Der Bundesrat hat in seiner 982. Sitzung am 8. November 2019 beschlossen, die aus der Anlage ersichtliche Entschließung zu fassen

Anlage
Entschließung des Bundesrates - Arbeitnehmerfreizügigkeit - Transnationale Zusammenarbeit verbessern

I. Der Bundesrat stellt fest:

Die Arbeitnehmerfreizügigkeit hat in Europa eine wachsende Bedeutung im Hinblick auf die Deckung des Fachkräftemangels gewonnen. Gleichzeitig werden auf dem Arbeitsmarkt neue Formen von Ausbeutung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bekannt. Oft resultiert die Benachteiligung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus dem Ausland aus fehlender Kenntnis des deutschen Arbeitsrechts. Die Beratungspraxis und die Erfahrungen in der internationalen Zusammenarbeit zeigen Unzulänglichkeiten in der länderübergreifenden Zusammenarbeit. Hier kommt es zu Friktionen bei der Aufklärung und Bekämpfung von auf Ausbeutung angelegten Strukturen, die die Arbeitnehmerfreizügigkeit missbrauchen.

Der Deutsche Zoll entdeckt regelmäßig auf Baustellen, im Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe oder in Restaurantküchen in Deutschland Verstöße gegen arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Vorschriften.

Laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit gab es im Juni 2018 rund 2,1 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte aus dem EU-Ausland in Deutschland. Knapp 900.000 Beschäftigte kommen aus den Ländern Bulgarien, Polen und Rumänien und stellen damit eine große Gruppe dar. Der Aufklärungsbedarf der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus diesen Ländern ist besonders groß.

Die im Februar 2019 von Europäischem Parlament, Rat und Kommission beschlossene Errichtung der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) soll dazu dienen, die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung von EU-Rechtsvorschriften in Bezug auf die Arbeitskräftemobilität in der gesamten Union und auf die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit zu unterstützen. Ferner wird sie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Arbeitgebern Informationen über die komplexen Aspekte der grenzüberschreitenden Arbeitskräftemobilität bereitstellen.

II. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf: