Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Russland

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 309394 - vom 4. Juli 2005.
Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 26. Mai 2005 angenommen.

Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Russland (2004/2170(INI))

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass gutnachbarschaftliche Beziehungen und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und Russland von grundlegender Bedeutung für Stabilität, Sicherheit und Wohlstand auf dem gesamten europäischen Kontinent sind, sowie in der Erwägung, dass diese Beziehungen auf gemeinsamen Werten basieren müssen und somit Menschenrechte, Marktwirtschaft, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie einschließen,

B. in der Erwägung, dass sich die Europäische Union und Russland für ihre Partnerschaft ehrgeizige Ziele gesetzt haben; ferner in der Erwägung, dass begrüßenswerte Fortschritte in Fragen wie der Ratifizierung des Kyoto-Protokolls durch Russland, bei der Ausweitung des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens, im Personentransitverkehr durch Kaliningrad sowie der Fortschritte bei den Verhandlungen über die Bedingungen für den Beitritt Russlands zur WTO erzielt wurden,

C. in der Erwägung, dass für Russland der Multilateralismus ein vorrangiges Thema ist, und dass Russland seine volle Mitwirkung in UNO, G-8 und Europarat als Grundpfeiler seiner Außenpolitik ansieht,

D. in der Erwägung, dass die Demokratie in Russland geschwächt wurde, besonders durch den Umstand, dass alle größeren Fernsehsender und die meisten Radiosender inzwischen von der Regierung kontrolliert werden, durch die zunehmende Selbstzensur in den Printmedien, neue Einschränkungen des Rechts, öffentliche Demonstrationen zu organisieren; ein sich verschlechterndes Klima für Nichtregierungsorganisationen, eine verstärkte politische Kontrolle der Justiz sowie Änderungen des Verfahrens, nach dem die Mitglieder der Staatsduma gewählt werden, und dass alle diese Maßnahmen zum Ziel haben, die Macht des Kreml zu stärken,

E. im Bedauern darüber, dass die Lage in Tschetschenien nach wie vor außer Kontrolle ist und dass sich im Nordkaukasus und in Moskau weitere extreme Terroranschläge ereignet haben; in der Erwägung, dass es dringend einer neuen Vorgehensweise bedarf und die EU bereit ist, dem Aufbau dieser neuen Vorgehensweise ihre Unterstützung zu geben,

F. in der Erwägung, dass die Europäische Union sicherstellen will, dass durch ihre Erweiterung keine neuen Trennungslinien in Europa entstehen, sondern dass diese im Gegenteil dazu beiträgt, Entwicklung und Wohlstand weiter zu verbreiten; in der Erwägung, dass die Europäische Union mit Russland einen Dialog über Fragen führen will, die ihre gemeinsamen Nachbarn betreffen,

G. in Anerkennung der riesigen Anstrengungen und Opfer der Völker der Sowjetunion im Kampf und bei der Befreiung vieler Länder und ihrer Völker in Europa vom Terrorregime der Nazi, für das es in der Geschichte nichts Vergleichbares gibt, jedoch auch im Bedauern der großen Leiden und Opfer, die durch die Okkupation und durch die anschließende Annektierung und Tyrannei durch die Sowjetunion sehr oft verschiedenen Ländern und Völkern, einschließlich der baltischen Staaten, zugefügt wurden; in der Hoffnung auf eine umfassende Anerkennung dieser Tatsachen durch Russland als Grundlage für eine umfassende Versöhnung zwischen Russland und allen EU-Mitgliedstaaten,

H. in der Erwägung, dass ein kohärentes und objektives Herangehen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten eine notwendige Voraussetzung für eine vernünftige und effiziente Politik gegenüber Russland ist; in der Erwägung, dass die Kommission und der Rat Anfang 2004 erhebliche Mängel des Entscheidungsfindungsprozesses für die EU-Politik gegenüber Russland zugegeben haben, und eine neue Methode eingeführt wurde, um eine kohärente Strategie zu gewährleisten, basierend auf einem Papier mit Schlüsselthemen, für die jeweils eine zu verfolgende Linie vorgegeben ist; in der Erwägung, dass dies keine ausreichenden Verbesserungen gebracht hat und dass ein Element der öffentlichen und parlamentarischen Kontrolle eingeführt werden muss,

Politik der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten

Vier Gemeinsame Räume

Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit in Russland

Spezifische Fragen in Zusammenhang mit den baltischen Staaten

Kaliningrad

Tschetschenien

Kampf gegen Terrorismus

Umwelt und nukleare Sicherheit

1 ABl. L 327 vom 28.11.1997, S. l.
2 ABl. C 98 E vom 23.4.2004, S. 182.
3 Angenommene Texte, P6_TA(2004)0099.
4 Angenommene Texte, P6_TA(2005)0009.
5 Angenommene Texte, P6_TA(2005)0080.
6 Vereinbarung über die Konsultation und die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und Russland im Bereich der Krisenbewältigung - Anhang iV des Berichts des Vorsitzes über die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (10160/2/02 REV2), erwähnt in Anlage Viii der Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rats von Sevilla vom 21.-22. Juni 2002.