Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 3985 - vom 7. September 2005. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 7. Juli 2005 angenommen.
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Wirkung der Darlehensaktivitäten der Europäischen Gemeinschaft in den Entwicklungsländern (2004/2213(INI))
Das Europäische Parlament,
- - in Kenntnis des Berichts der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die Anleihe- und Darlehenstätigkeit der Europäischen Gemeinschaften im Jahr 2003 (SEK(2004)1073) und des beigefügten Arbeitsdokuments der Dienststellen der Kommission (SEK(2004)1074),
- - in Kenntnis des Jahresberichts 2004 über die Entwicklungspolitik und Drittlandshilfe der EG (KOM (2004) 0536) und das dazugehörige Arbeitsdokument der Kommission (SEK(2004)1027),
- - in Kenntnis der Studie "The European Investment Bank and the ACP Countries: An Effective Partnership?" des Commonwealth-Sekretariats,
- - in Kenntnis des Dokuments der Europäischen Investitionsbank (EIB) "Development Impact Assessment Framework of Investment Facility Projects",
- - im Wissen um die laufenden Verhandlungen zur "Review of the External Lending Mandate of the EIB",
- - in Kenntnis der von seinem Entwicklungsausschuss in Auftrag gegebenen externen Studie "The Development Impact of European Investment Bank (EIB) Lending Operations in the Cotonou and ALA Framework1",
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. Januar 2000 zu den Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit dem Erdöl- und Pipelineprojekt im Tschad und in Kamerun2,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 5. Februar 2002 zu dem Jahresbericht der Europäischen Investitionsbank für 20003,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 21. November 2002 zu dem Jahresbericht der Europäischen Investitionsbank für 20014,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 22. April 2004 zu dem Tätigkeitsbericht der Europäischen Investitionsbank für 20025,
- - unter Einbeziehung der Ergebnisse der Anhörung in seinem Entwicklungsausschuss vom 18. Januar 2005,
- - gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
- - in Kenntnis des Berichts des Entwicklungsausschusses (A6-0183/2005),
A. in der Erwägung, dass die Europäische Investitionsbank (EIB) der weltweit größte öffentliche Kreditgeber mit einem Darlehensvolumen von 40 Milliarden EUR ist,
B. in der Erwägung, dass die EIB in mehr als hundert Entwicklungsländern, im Mittelmeerraum, in den afrikanischen, karibischen und pazifischen (AKP-)Staaten, in Lateinamerika und in Asien (ALA-Region) operiert und wichtige Entwicklungsprogramme der Europäischen Union im Mittelmeerraum und in den AKP-Ländern umsetzt, die Modalitäten der Kreditvergabe an Entwicklungsländer aber nicht durch ein modernes politisches Mandat definiert sind,
C. im Bewusstsein, dass die EIB in den letzten Jahren große Anstrengungen unternommen hat, um den konstruktiven Anregungen des Europäischen Parlaments zu entsprechen,
D. in Kenntnis der Tatsache, dass die EIB derzeit eine Überprüfung ihrer Politik betreffend den Zugang der Öffentlichkeit zu Informationen durchführt, bei der Erfordernisse berücksichtigt werden müssen, die sich aus der Anwendung des Übereinkommens von Århus über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten auf die EU-Institutionen ergeben,
E. in der Erwägung, dass die EIB als unabhängige Bank handelt, die allerdings ihren Anteilseignern - den 25 EU-Mitgliedstaaten - verpflichtet ist,
F. in der Erwägung, dass die EIB in Bezug auf die Vergabe von Krediten außerhalb der Europäischen Union die in ihrem Environmental Statement 2004 erklärte Unterstützung für das "UNEP Statement by Financial Institutions on the Environment & Sustainable Development" und für die "Equator Principles" in ihrem neuen "Development Impact Assessment Framework" zumindest für Projekte im Rahmen der Cotonou-Investitionsfazilität erfreulich konkretisiert,
G. in Kenntnis der besonderen Risikoumstände für Kreditvergaben in vielen Entwicklungsländern, denen das EIB-Management offensiv begegnen können muss,
H. in Kenntnis der Bemühungen der Europäischen Union und der Staaten der Welt, mit der Verwirklichung der Millennium Development Goals (MDG) endlich einen entscheidenden Durchbruch in der Entwicklungspolitik zu erreichen,
- 1. dankt der EIB für ihre besondere Dialog- und Informationsbereitschaft;
- 2. begrüßt, dass die EIB die im Abkommen von Cotonou und mit der Vereinbarung der acht Millenium Development Goals definierten entwicklungspolitischen Ziele der Europäischen Union unterstützt und als Bedingung für die Kreditvergabe eine Relevanz der geförderten Projekte für das Erreichen der MDG mit ihrem neuen "Development Impact Assessment Framework" für Projekte im Rahmen der Investitionsfazilität zugrunde legt, fordert jedoch die Ausweitung dieser Kriterien auf sämtliche von der EIB geförderte Projekte in Entwicklungsländern;
- 3. fordert die EIB auf, sich für die Evaluation ihrer Projekterfolge auch die von der Kommission bezüglich der MDG definierten Schlüsselindikatoren zu eigen zu machen und in ihr "Development Impact Assessment Framework" zu integrieren; empfiehlt der EIB die Einrichtung einer nur dem Verwaltungsrat verantwortlichen, unabhängigen Evaluierungseinheit, um damit den von multilateralen Entwicklungsbanken gesetzten Standards zu entsprechen;
- 4. fordert die Kommission auf, die EIB und deren Projektplanung gemäß den in Barcelona eingegangenen Verpflichtungen zur besseren Koordinierung und Harmonisierung der entwicklungspolitischen Maßnahmen besser in die Planung der Kommission und der Mitgliedstaaten zu integrieren;
- 5. lobt die EIB für die Unterzeichnung des Memorandum of Understanding mit der Kommission und der Weltbank vom Mai 2004 und fordert die EIB auf, die Koordinierung von Zielen, Kriterien und Methodik mit den European Development Finance Institutions (EDFI) und die Mitarbeit im Interact-Netzwerk zu intensivieren, um die Komplementarität des Einsatzes von Finanzierungen der EIB gegenüber den Maßnahmen von Kommission und Mitgliedstaaten zu gewährleisten;
- 6. lobt die Gründung der European Financing Partners S.A. durch die EIB und zehn der EDFI-Partner und fordert die EIB auf, weitere Projekte der Gemeinschaftsfinanzierung mit anderen Entwicklungsfinanzierungsinstituten anzustreben und insbesondere Modelle der Risikoteilung durch Übernahme einer First Loss Tranche zu prüfen;
- 7. empfiehlt der Kommission und der EIB, ihm und dem Rat im Rahmen der Ausarbeitung der künftigen Finanziellen Vorausschauen der Europäischen Union und der nächsten Generation von EIB-Mandaten für eine Darlehenstätigkeit in Drittländern einen neuen integrierten Ansatz und eine neue Organisation für die Planung und Leistung der Außenhilfe der Europäischen Union vorzuschlagen; dieser Vorschlag müsste eine optimale Nutzung potenzieller Synergien zwischen den Human- und Finanzressourcen der Kommission, der EIB und bilateraler Entwicklungsagenturen ermöglichen und, insbesondere mit Blick auf die Erreichung der Millennium-Entwicklungsziele, auf eine Verbesserung der Wirksamkeit, Kohärenz, Transparenz und Sichtbarkeit der Außenhilfe der Europäischen Union insgesamt ausgerichtet sein;
- 8. lobt die EIB dafür, dass sie im Follow-up des Projektmonitorings bereits Positionen von Nichtregierungsorganisationen und der Öffentlichkeit berücksichtigt, fordert sie jedoch auf, diese Konsultation zur Steigerung lokaler Partizipation und Akzeptanz bereits in der Phase der Prüfung der Kreditbewilligung (Preappraisal) zu führen und die Ergebnisse für Kommission und Mitgliedstaaten zu dokumentieren;
- 9. lobt die Integration von "Environmental Impact Assessment" und "Environmental Impact Statement" in den Projektzyklus der EIB, empfiehlt jedoch dringend, auch einen an den MDG-Indikatoren orientierten Ausblick auf die sozialen und beschäftigungspolitischen Folgen der Investition in den Katalog der Dokumente für die Bewilligungsanalyse aufzunehmen;
- 10. fordert die Mitgliedstaaten als Eigner der Bank auf, diese für die ALA-Region mit einem für das Erreichen der MDG notwendigen entwicklungspolitischen Mandat zu versehen und vom bisherigen Primat der Außenwirtschaftshilfe Abstand zu nehmen;
- 11. fordert den Rat auf, das Volumen für Aktivitäten der EIB in der ALA-Region zu erhöhen; erwartet von der EIB eine Priorisierung der ökonomisch schwächeren Länder bei ihrem Engagement in dieser Region;
- 12. empfiehlt der EIB eine Ausweitung ihres Strategiepapiers "Funding of Reconstruction and Restoration Projects following Natural Disasters" auf Regionen außerhalb der Union und ihrer Beitrittskandidaten und empfiehlt dem Rat und der Kommission die Erarbeitung eines Nothilfemandats für die EIB, das es ihr erlaubt, beispielsweise in der ALA-Region unabhängig von den heute durch Außenwirtschaftshilfe bestimmten Kriterien effizient und regionalfördernd Aufbauförderung zu leisten;
- 13. fordert den Rat und die Kommission auf, die notwendigen Mittel bereitzustellen, um die von der EIB für die Tsunami-Aufbauhilfe bereitgestellten Kreditmittel nach Kriterien der International Development Agency (IDA) vergeben zu können;
- 14. fordert die Kommission auf, gemeinsam mit der EIB in Verhandlungen mit dem Internationalen Währungsfonds (IWF) zu treten mit dem Ziel, die Finanzierung von Projekten zur Daseinsvorsorge im öffentlichen Sektor in Entwicklungsländern zu ermöglichen, um Fortschritte in der öffentlichen Daseinsvorsorge zu erreichen und so die Grundlage für Investitionen im privaten Sektor zu schaffen;< /li>
- 15. fordert die EIB auf, verstärkt das im Cotonou-Abkommen vorgesehene Instrument der Zinssubvention einzusetzen, um verschuldeten Entwicklungsländern Investitionen im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge zu ermöglichen;
- 16. fordert die EIB auf, ihre sektoralen Ziele für die Kreditpolitik gegenüber Entwicklungsländern insbesondere in den Bereichen Energie, Forstwirtschaft, Transport, Wasser und Abfallwirtschaft zu aktualisieren und ihre Analyse der Gründe für den Rückzug privater Investoren zu berücksichtigen;
- 17. empfiehlt die Einrichtung einer EIB-Budgetlinie für Wissenstransfer und technische Unterstützung;
- 18. erwartet von der EIB, dass sie, basierend auf den positiven Erfahrungen ihrer ersten Projekte, ihr Engagement im Bereich Micro Lending deutlich verstärkt und dabei insbesondere die Existenzgründung von Frauen fördert; fordert die EIB auf, sich dabei an den unter Mitwirkung der Kommission erarbeiteten Empfehlungen der Consultative Group to Assist the Poor (CGAP) zu orientieren;
- 19. fordert von der EIB, Kredite in stärkerem Maße in lokalen Währungen zu vergeben und ihre Möglichkeiten zu prüfen, lokale Währungen durch EIB-Engagement zu stützen;
- 20. fordert die Kommission auf, noch im Jahr 2005 in einer Studie zu prüfen, ob durch die Herausgabe von Eurobonds vergleichbar den US Treasury Bonds durch die EIB erhebliche Mittel für ein verstärktes Engagement der EIB für entwicklungspolitische Zielsetzungen gewonnen werden können;
- 21. bittet die EIB um die kurzfristige Erstellung einer Machbarkeitsstudie zu der Frage, ob durch eine Anschubfinanzierung in Euro und Anteilseignerschaft der EIB in Afrika, Asien und Lateinamerika Regionalfonds errichtet werden können, analog zu der von der japanischen Regierung vorgeschlagenen Errichtung eines Asian Development Fund;
- 22. erwartet, dass die EIB ihre Leitlinien für die Vergabe von Krediten an den privaten Sektor weiter entwickelt, die auf dem Respekt der Menschenrechte, der Einhaltung von Umwelt- und Sozialstandards entsprechend den existierenden internationalen Standards, der Einhaltung der ILO-Arbeitsnormen und gegebenenfalls der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen aufbauen sollen, und erwartet, dass die Einhaltung der Leitlinien durch die EIB kontrolliert wird;
- 23. fordert die EIB auf, ihren "Development Impact Assessment Framework of Investment Facility Projects" an internationale Standards der Entwicklungsbewertung anzugleichen und die Berücksichtigung von Anmerkungen des Europäischen Parlaments und der internationalen Zivilgesellschaft in diesem Überarbeitungsprozess zu erleichtern;
- 24. fordert die EIB insbesondere auf, keine Projekte zu fördern, die zur Zerstörung natürlicher Lebensräume führen, zur illegalen Ausbeutung natürlicher Ressourcen beitragen, die Herstellung in der Europäischen Union verbotener oder zum Verbot vorgesehener Substanzen beinhalten, oder den Bau von Staudämmen finanzieren, die nicht den Kriterien der Weltkommission für Dämme (World Commission on Dams WCD) entsprechen; appelliert an die EIB, den Empfehlungen des "Extractive Industry Review" (Januar 2004) der Weltbank zu folgen;
- 25. fordert die EIB auf, sicherzustellen, dass ihre Darlehenstätigkeit in den ALA- und AKP-Regionen mit Maßnahmen zur Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit von Darlehen einhergeht, indem sie u.a.
- - Projekte in allen vier EIB-Umweltkategorien finanziert, insbesondere auch Projekte zum Schutz der natürlichen Lebensräume;
- - eine Beurteilung aller Wasserkraftprojekte in einer frühen Phase des Projektzyklus auf der Grundlage der Leitlinien der WCD vornimmt;
- - entsprechend den MDG die Darlehen im Wassersektor von den derzeit 3 % für AKP- und 8 % für ALA-Länder auf mindestens 20 % ihres regionalen Darlehensvolumens aufstockt, insbesondere durch die Gewährung von Darlehen für nachhaltige Kleinstprojekte an lokale Betriebe;
- - verstärkt Darlehen für Projekte im Bereich erneuerbarer Energien in AKP- und ALA-Regionen gewährt, was der globalen Verpflichtung der EIB entspräche, bei den Darlehen im Bereich erneuerbarer Energien bis 2006 einen Anteil von 15 % und bis 2010 von 50 % an den gesamten Energieinvestitionen zu erreichen;
- 26. fordert die Kommission auf, eine Aufstockung der EIB-Darlehen für Umweltprojekte in den ALA- und AKP-Regionen durch die Gewährung von Zinszuschüssen von 3 %, wie sie im Rahmen von MEDA erfolgreich praktiziert wird, und durch die Gewährung von Zinszuschüssen von 5 % für Projekte im Bereich neuer erneuerbarer Energiequellen zu unterstützen;
- 27. verlangt, dass die EIB effektive Maßnahmen gegen Korruption und Geldwäsche ergreift und im Rahmen einer umfassenden Anti-Korruptionspolitik die Selbstverpflichtung eingeht, nur Verträge zu unterstützen, die aus einem offenen und transparenten Verhandlungsprozess resultieren sowie EIB-Kunden in Entwicklungsländern verpflichten, nachzuweisen, dass sie über adäquate Systeme der Innenrevision zur Aufdeckung von Bestechung und Korruption verfügen; verlangt ferner, dass die EIB alle Korruptionsvorwürfe untersucht und an die zuständigen Justizbehörden weiterleitet und adäquate Sanktionen gegenüber den Beschuldigten einleitet;
- 28. fordert die EIB auf, ihre Abteilung Inspectorate General zu einem unabhängigen Beschwerdemechanismus weiter zu entwickeln, der hinsichtlich sämtlicher Projektbewilligungskriterien und ohne Umweg über den Europäischen Bürgerbeauftragten angesprochen werden kann und so auch den Menschen offen steht, die von EIB-geförderten Projekten in Entwicklungsländern betroffen sind, und nicht nur EU-Bürgern;
- 29. fordert die EIB auf, bei der Vergabe von Krediten in Entwicklungsländern ein weniger konservatives Risk Management zur Anwendung kommen zu lassen, welches sie absichern könnte, indem sie Gewinne aus Projekten, die sie aus von den Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellten Entwicklungsgeldern finanziert, in einen Risikofonds einfließen lässt, um mehr Projekte mit sehr hohem Risiko finanzieren zu können; fordert die EIB auf, bei gemeinschaftlich zu finanzierenden Projekten gehobenen Risikos das Instrument der nachrangigen Tranchen einzusetzen;
- 30. fordert die EIB auf, sich in Bezug auf die Transparenz der geförderten Projekte an der "International Finance Corporation" zu orientieren;
- 31. fordert die EIB auf, zum Zwecke der bestmöglichen Förderung kleiner und mittelständischer Unternehmen eine direkte Präsenz vor Ort aufzubauen und hierfür die Ressourcen, die ihr zum Management der Investitionsfazilität zur Verfügung gestellt werden, künftig voll auszuschöpfen sowie zusätzlich zu erwägen, die Kreditvermittlung an diesen Kundenkreis über als Clearing House fungierende, aus externem Sachverstand gebildete Institutionen zu organisieren, um im eigentlichen Sinne einer Investitionsbank im Risikokapitalsegment die Kreditnehmer stärker von den günstigen Konditionen der Bank profitieren zu lassen sowie gleichzeitig eine gesonderte Kreditlinie zur Förderung des lokalen Privatbankensektors zu entwickeln;
- 32. empfiehlt die Aufnahme eines kontinuierlichen Dialogs zwischen seinem Entwicklungsausschuss und der EIB;
- 33. fordert die Kommission auf, ihm und dem Rat jährlich über die Erfolgsbilanz zu berichten, die in Koordination mit der EIB durchgeführte Programme hinsichtlich der MDG erzielen;
- 34. fordert die Kommission auf, ihm bis September 2005 einen Zwischenbericht über den Verhandlungsstand der Review of the External Lending Mandate of the EIB vorzulegen;
- 35. fordert die Kommission auf, bis Ende 2005 eine Studie über die finanziellen, politischen und rechtlichen Möglichkeiten für die Stärkung des entwicklungspolitischen Mandats und der Darlehenstätigkeiten der EIB durch die Einrichtung einer gesonderten Darlehensfazilität als spezifische Einheit der EIB-Gruppe auszuarbeiten und dabei die Notwendigkeit einer Erhaltung des AAA-Ratings der EIB-Gruppe zu berücksichtigen;
- 36. fordert den Rat und die Kommission auf, die Forderungen des Parlaments gegenüber der EIB zu unterstützen;
- 37. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, der Europäischen Investitionsbank, dem AKP-EU-Rat, den Vereinten Nationen und der Weltbank zu übermitteln.
1 Project no. EP/ExPol/B/2004/09/06.
2 ABl. C 304 vom 24.10.2000, S. 211.
3 ABl. C 284 E vom 21.11.2002, S. 111.
4 ABl. C 25 E vom 29.l.2004, S. 390.
5 ABl. C 104 E vom 30.4.2004, S. 1019.