A
Der Bundesrat hat in seiner 897. Sitzung am 15. Juni 2012 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 24. Mai 2012 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.
B
Ferner hat der Bundesrat die nachstehende Entschließung gefasst:
- 1. Der Bundesrat hält folgende weitergehende Maßnahme für geboten:
Anhebung der maximalen Fördersumme für Wärme-/Kältespeicher in § 7b KWKG von 5 Mio. Euro je Projekt auf 10 Mio. Euro je Projekt.
- 2. Der Bundesrat stellt fest, dass mit dem Verzicht auf KWK-Zuschläge für Anlagen, die aus industrieller Abwärme Strom erzeugen (z.B. mit Hilfe von ORC-Anlagen), große Abwärmemengen für die Stromerzeugung weiterhin ungenutzt bleiben werden dürften.
Der Bundesrat bedauert es auch, dass kein Technologiebonus für Brennstoffzellen als KWK-Anlagen gewährt wird. Dieser hätte zu einer Marktdurchdringung und zu Skaleneffekten beitragen und somit dieser besonders effizienten Technologie zum Durchbruch verhelfen können.
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zu prüfen, inwieweit die genannten Technologien nicht doch noch bei einer zukünftigen Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes berücksichtigt oder in Förderprogramme integriert werden können, um die damit verbundenen Energieeffizienzpotenziale auszuschöpfen.