Übermittelt vom Bundesministerium der Finanzen am 25. April 2005 gemäß § 2 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union (BGBl. I 1993 S. 313 ff.).
Die Vorlage ist von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften am 15. April 2005 dem Generalsekretär/Hohen Vertreter des Rates der Europäischen Union übermittelt worden.
1. der Europäische Forschungsraum des Wissens für Wachstum: STÄRKE und Chance der EU
- 1.1. Die Lissabonner Ziele
Nachhaltiger Wohlstand, Solidarität, neue Bürgernähe der EU und die EU als starker Partner in der Welt - das sind die Ziele, die die Europäische Kommission für die EU als vorrangig festgelegt hat. Mit ihrer Forschungspolitik und dem Vorschlag für das neue Rahmenprogramm, mit dem diese Politik umgesetzt werden soll, zeigt die EU ihre Entschlossenheit, diese Ziele auch zu erreichen.
Vor allem die Forschung als treibende Kraft für die Gewinnung und Nutzung neuer Erkenntnisse spielt eine zentrale Rolle bei der Umsetzung der Lissabonner Strategie, Europa zum dynamischsten und wettbewerbsfähigsten wissensgestützten Wirtschaftsraum in der Welt zu machen, der fähig ist, ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und einem größeren sozialen Zusammenhalt zu erzeugen.
Die Lissabonner Strategie ist für die Europäische Union das Programm, mit dem die Gleichung zwischen Wirtschaftswachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung einerseits und sozialer und ökologischer Nachhaltigkeit andererseits aufgehen soll. Bei den Zielen von Lissabon geht es darum, angesichts des zunehmenden internationalen Wettbewerbs und der Überalterung der Bevölkerung das europäische Gesellschaftsmodell für heutige und künftige Generationen zu bewahren.
Wissen ist der Grundstein sämtlicher Aspekte der Lissabonner Strategie. Neue Erkenntnisse und deren Umsetzung in neue Produkte, Verfahren und Dienstleistungen sind heutzutage für die Wirtschaft und das Wohlergehen der Bürger unerlässlich. Dies gilt ganz besonders für Europa, das über kaum eigene natürliche Ressourcen verfügt und auch nicht die Absicht hat, seine Wettbewerbsfähigkeit auf Kosten der Arbeitnehmer oder der Umwelt zu stärken. Die europäische Antwort muss sein, die Produktivität und die Wertschöpfung der Produkte und Dienstleistungen zu erhöhen.
Gleichzeitig ist der Faktor Wissen ein elementarer Bestandteil der europäischen Lebensart. Wissen kommt der nachhaltigen Entwicklung zugute: Verbesserungen des Lebensstandards, der Lebensqualität und der Gesundheit sowie eine intakte Umwelt hängen in hohem Maße davon ab, welche Fortschritte erzielt werden und wie dieses Wissen zur Bewältigung der gesellschaftlichen Herausforderungen eingesetzt wird.
Investitionen in das Wissen sind sicherlich die beste, wenn nicht die einzige Möglichkeit für die EU, ihr Wirtschaftswachstum anzukurbeln und neue, anspruchsvollere Arbeitsplätze zu schaffen, ohne den gesellschaftlichen Fortschritt und die ökologische Nachhaltigkeit aufgeben zu müssen. Anders gesagt, Wissen ist Europas Chance, sein Gesellschaftsmodell zu stärken.
Die zentrale Rolle des Faktors Wissen wurde von der Hochrangigen Sachverständigengruppe zur Lissabon-Strategie unter Vorsitz von Wim Kok1 anerkannt, die die Verwirklichung der wissensgestützten Gesellschaft als vorrangiges Ziel für die EU empfahl. In ihren Vorschlägen für die Halbzeitüberprüfung der Lisabonner Strategie unterstrich die Kommission, dass Wissen und Innovation der Dreh- und Angelpunkt des europäischen Wachstums sind, und brachte Maßnahmen zur Verstärkung der Anstrengungen ein, um dem Wissen für Wachstum zum Durchbruch zu verhelfen. Das Europäische Parlament bekräftigte nachdrücklich diese Vision in seiner Entschließung vom März 2005 über die Leitlinien für die Forschungsförderung der Europäischen Union, die auf dem Bericht von Frau Locatelli2 basiert Auch auf höchster Ebene hat die EU gerade ihr Lissabon-Ziel bestätigt. Auf dem Europäischen Rat im März 2005 haben die europäischen Staats- und Regierungschefs ihre Absicht erklärt, vor allem in Wissen, Innovation und Humankapital zu investieren, um das Potenzial für Wirtschaftswachstum zu erhöhen und die europäische Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.
- 1.2. Das Dreieck des Wissens aus Forschung, Bildung und Innovation zur Wirkung bringen
Damit ein wirklich wettbewerbsfähiger, wissensgestützter Wirtschaftsraum entstehen kann, muss Europa besser werden - bei der Hervorbringung von Wissen durch Forschung, bei dessen Verbreitung durch Bildung und bei dessen Anwendung durch Innovation.
Dieses "Wissensdreieck" aus Forschung, Bildung und Innovation funktioniert am besten, wenn die Rahmenbedingungen das Wissen begünstigen, das zum Nutzen der Wirtschaft und Gesellschaft zur Wirkung gebracht wird.
Derzeit stellt die EU nur 1,96 % ihres BIP für Forschung und Entwicklung bereit, verglichen mit 2,59 % in den USA, 3,12 % in Japan und 2,9 % in Korea. Damit beträgt die Lücke zwischen den USA und der EU etwa 130 Mrd. Euro pro Jahr, die zu 80 % auf Unterschiede in den Forschungs- und Entwicklungsausgaben des Privatsektors zurückzuführen sind.
Im März 2002 wurde auf dem Europäischen Rat in Barcelona das Ziel festgelegt, die europäischen Forschungsausgaben auf 3 % des BIP der EU anzuheben, wobei zwei Drittel durch Privatinvestitionen erbracht werden sollten. Der Europäische Rat vom März 2005 bekräftigte soeben dieses Ziel. Dies erfordert allerdings erneute Anstrengungen der Mitgliedstaaten und der EU, die öffentlichen Forschungsausgaben zu erhöhen und die Rahmenbedingungen für private Investitionen in Forschung und Entwicklung sowie für die zügige Verwertung der Entdeckungen und Erfindungen zu verbessern.
Mit Blick auf die Halbzeitbewertung der Lissabonner Strategie hat die Europäische Kommission ihre Absicht bekundet, entsprechende Vorschläge vorzulegen, wie die Einführung fiskalischer Anreize für Forschung und Innovation, die Überarbeitung der Vorschriften für forschungs- und innovationsfördernde staatliche Beihilfen, Verbesserung und Anpassung der Vorschriften zum Schutz der Rechte an geistigem Eigentum, die Erleichterung des Einsatzes von Risikokapital in Europa und die Stärkung der Verbindungen zwischen Universitäten und der Industrie.
Parallel hierzu stellt die Europäische Kommission die wissensgestützte Wirtschaft ins Zentrum vieler Finanzierungsprogramme der EU.
- 1.3. Die Finanzierungsinstrumente der EU in den Dienst von Wissen für Wachstum stellen
Die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene finanzielle Vorausschau für den Zeitraum 2007 - 2013, die in großen Teilen der Agenda von Lissabon Rechnung trägt, misst dem Wissen und der Innovation im künftigen EU-Haushalt eine größere Bedeutung bei. Um auf abgestimmte Art und Weise die wissensgestützte Wirtschaft verwirklichen zu können, ist die Mobilisierung einer breiten Palette von Förderinstrumenten vorgesehen.
Zu den wichtigsten Instrumente zählen:
- - Die Struktur- und Kohäsionsfonds zur Stärkung der Wissensgrundlagen in ganz Europa durch Aufstockung der Forschungs- und Entwicklungskapazitäten in weniger entwickelten Regionen und indem gewährleistet wird, dass mit Hilfe von Innovation, Bildung und moderner Infrastruktur die Ergebnisse der Forschung allen Regionen zugute kommen. Forschung und Entwicklung, Innovation und der Übergang zu einer wissensgestützten Wirtschaft gehören zu den Schwerpunkten innerhalb der drei neuen Ziele der Regionalpolitik der EU (Konvergenz, regionale Wettbewerbsfähigkeit und europäische territoriale Zusammenarbeit).
- - Das Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation zur Stärkung der Innovationskapazitäten in Europa durch Unterstützung innovativer KMU, der Innovationsnetze, der Verbreitung der Ergebnisse, des Technologietransfers und der technologischen Innovation durch Risikokapital.
- - Die neue Programmgeneration auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung für den Ausbau der Kapazitäten zur Erzeugung, Beherrschung und Nutzung von Wissen in Europa mit Hilfe integrierter Maßnahmen für die lebenslange Bildung und Ausbildung, vor allem mit Blick auf die akademische Bildung und die Ausbildung von Wissenschaftlern.
- - Transeuropäische Netze zur Entwicklung europaweiter, fortschrittlicher Infrastrukturen und Systeme, die aus Forschung, Entwicklung und Innovation hervorgehen und diese weiter unterstützen (wie z.B. Galileo).
- - Der neue Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums mit den Schwerpunkten Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft, nachhaltige Bodennutzung, sowie Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft und Lebensqualität in ländlichen Gebieten.
Auf der Forschungsseite des "Dreiecks des Wissens" steht im Mittelpunkt der Maßnahmen zum Aufbau der wissensgestützten Wirtschaft und zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der EU das neue siebte Forschungsrahmenprogramm, mit dem die Rubrik Forschung und Entwicklung des EU-Haushalts für 2007-2013 umgesetzt wird.
2. das siebte Forschungsrahmenprogramm: VIER Ziele
Die Mitteilung der Kommission über die Zukunft der europäischen Forschungspolitik vom Juni 2003 markierte die Hinwendung zu einer umfassenden Forschungspolitik auf europäischer Ebene, die eine große Bandbreite von Forschungsbedürfnissen und Kategorien abdeckt.
Das von der Kommission vorgeschlagene Konzept beruht auf einigen Grundannahmen: Konsolidierung der Unterstützung transnationaler Verbundprojekte zu Themen, die mit wichtigen politischen Anliegen in Zusammenhang stehen; Unterstützung technologischer Entwicklungen für die Industrie durch längerfristige öffentlichprivate Partnerschaften; verstärkte Förderung der Grundlagenforschung durch die EU; Durchführung neuer Maßnahmen mit hohem europäischen Mehrwert, wie der Ausbau neuer Forschungsinfrastrukturen, die über die Möglichkeiten eines einzigen Mitgliedstaats hinausgehen.
Dieses Konzept wurde im Rat, im Europäischen Parlament, dem Ausschuss der Regionen und dem Wirtschafts- und Sozialausschuss eingehend erörtert. Darüber hinaus wurde es einer breiten Anhörung der wissenschaftlichen Kreise, der Industrie und anderer Interessengruppen unterzogen. Dies ist die Basis, auf der die Kommission ein neues Forschungsrahmenprogramm vorschlägt, das vier Ziele mit jeweils eigenen Programmen umfasst.
Nachstehend sind diese vier Programme aufgeführt:
- 2.1. Zusammenarbeit Erlangung der Führungsstellung in wissenschaftlichtechnologischen Schlüsselbereichen durch Unterstützung der europaweiten und weltweiten Zusammenarbeit zwischen Hochschulen, Industrie, Forschungszentren und öffentlichen Stellen. Ausgestattet mit über der Hälfte des gesamten RP7-Budgets deckt dieses Programm die ganze Bandbreite der Forschungsaktivitäten in der transnationalen Zusammenarbeit ab, von Verbundprojekten und -netzen bis zur Koordinierung der nationalen Forschungsprogramme. Innerhalb jedes Themenbereichs werden sämtliche Maßnahmen und Förderformen jeweils abgestimmt auf die Ziele des Themas eingesetzt. Die Zusammenfassung sämtlicher Themen in einem Programm erleichtert themenübergreifende Konzepte, die sich mit Herausforderungen von gemeinsamem Interesse befassen, was auch die Multidisziplinarität fördert. Die Anreize, die von der Gemeinschaftsförderung auf andere öffentliche Forschungsförderungen ausgehen, werden durch ausgeweitete ERANET-Maßnahmen noch verstärkt, die durch den Zusammenschluss nationaler Programme der Forschung in bestimmten Bereichen Auftrieb geben. Die internationale Zusammenarbeit zwischen der EU und Drittländern ist ein wichtiger Faktor dieser Maßnahme: je nach Thema und gegenseitigem Interesse werden gemeinsam mit Ländern oder Ländergruppen außerhalb der EU eigene Maßnahmen ergriffen.
- 2.2 Ideen Anreize für Kreativität und Spitzenleistungen in der europäischen Forschung durch die Förderung der "Forschung an den Grenzen des Wissens", die von einzelnen, auf europäischer Ebene miteinander konkurrierenden Teams in Europa durchgeführt wird. Um mittels Anreizen für Spitzenleistungen durch Wettbewerb und durch Gewinnung der besten Köpfe eine neue Dynamik in die Forschung einzubringen, wird ein europäischer Forschungsrat geschaffen, der von den Forschern selbst angeregte Projekte in allen wissenschaftlichen und technologischen Feldern, auch in den Ingenieurswissenschaften, den sozioökonomischen Wissenschaften und den Geisteswissenschaften, finanziell unterstützt. Die Auswahl der Projekte erfolgt im Zuge einer Gutachterprüfung ausschließlich anhand der wissenschaftlichen Exzellenz. Der europäische Forschungsrat handelt eigenständig und wird durch eine Versammlung herausragender Wissenschaftler aus allen Fachbereichen geleitet, die auf Empfehlung der Wissenschaftsgemeinde durch die Kommission ernannt werden. Die Einsetzung eines europäischen Forschungsrats im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft ist die beste Gewähr für seine Autonomie.
- 2.3. Menschen Stärkung der Karriere- Entwicklung und Stärkung des Humanpotenzials der europäischen Forschung durch Ausbildung, Mobilität und europäische Laufbahnentwicklung. Mit diesem Programm werden die bereits bestehenden "Marie-Curie"-Maßnahmen, mit denen Wissenschaftler gefördert werden, weiter ausgebaut und stärker auf die wesentlichen Fähigkeiten und auf die Laufbahnentwicklung ausgerichtet, wobei die Mobilität zwischen den Hochschulen und der Industrie gesteigert und die Verbindungen mit den nationalen Systemen intensiviert werden sollen.
- 2.4. Kapazitäten Stärkung der Forschungs- und Innovationskapazitäten in ganz Europa. Gewährleistung eines optimalen Einsatzes und Ausbaus der Forschungsinfrastrukturen; Unterstützung regionaler forschungsorienter Cluster; Mobilisierung des gesamten Forschungspotenzials in den Konvergenzregionen und den Regionen in äußerster Randlage der EU; Forschungsförderung für KMU; Annäherung von Wissenschaft und Gesellschaft; Entwicklung und Koordinierung einer internationalen Kooperation in Wissenschaft und Technologie. Diese Programme werden durch ihr Zusammenwirken den Weg für die Gründung und Stärkung europäischer Spitzenleistungszentren auf unterschiedlichsten Gebieten ebnen.
3. KONTINUITÄT mit NEUEM Schwung für die Lissabonziele D
Wenngleich die notwendige Kontinuität mit den vorherigen Programmen gewahrt wird und auch weiterhin vorbildliche Vorgehensweisen aufgegriffen werden, ist das neue 7. Rahmenprogramm nicht "einfach ein weiteres Rahmenprogramm". Inhalt, Aufbau, Umsetzung und Verwaltung sind so konzipiert, dass sie einen zentralen Beitrag zur Wiederbelebung der Lissabonner Strategie leisten können.
- 3.1. Es geht um Forschungsthemen und weniger um "Instrumente"
Das 6. Rahmenprogramm war darauf ausgelegt, einen Beitrag zum Aufbau des Europäischen Forschungsraums zu leisten. Daher wurde großer Wert auf die neuen Instrumente zur Strukturierung der Forschungsanstrengungen und zur Überwindung der Fragmentierung gelegt. So konzentrierte sich das 6. Rahmenprogramm auf eine bestimmte Anzahl von Themen, um eine kritische Masse an Ressourcen zu erzeugen und eine Zersplitterung zu vermeiden.
Mit dem 7. Rahmenprogramm wird die Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums als Herzstück der EU-Forschungspolitik auch in Zukunft unterstützt. Der Schwerpunkt liegt jedoch ganz klar bei den Forschungsthemen in den Gebieten, in denen die EU ihre Wissensgrundlage ausbauen und besser nutzen, die technologische Führung erlangen und ihre Forschungsmaßnahmen besser herausstellen sollte.
Die genannten Themen sind im Großen und Ganzen eine Fortschreibung der Themen des 6. Rahmenprogramms und decken sich mit den wichtigsten Forschungsfeldern, in denen neue Erkenntnisse zu erwarten sind, die derzeit viel versprechende wissenschaftliche und technologische Perspektiven eröffnen, und die sich mit den gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und industriellen Herausforderungen befassen, mit denen die EU konfrontiert ist. Übergeordnetes Ziel ist es, einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung sowohl innerhalb der EU als auch weltweit zu leisten.
Die Themen Gesundheit, Biotechnologie, Informationstechnologie, Nanotechnologie, Verkehr, Energie und Umwelt wurden bereits im 6. Rahmenprogramm behandelt, hinzugekommen ist die Sicherheits- und Weltraumforschung, um der wachsenden Bedeutung Ausdruck zu verleihen, die die EU diesen Gebieten in der jüngsten Vergangenheit beigemessen hat4.
Innerhalb jedes Themas bleibt genügend Spielraum, um neue Themen von wissenschaftlichem, unternehmerischem oder politischem Interesse behandeln zu können. Für themenübergreifende vorrangige Wissenschaftsbereiche wird die Kommission mittels geeigneter interner Koordinierungsstrukturen eine koordinierte, horizontale Einbindung sicherstellen. Zu diesen vorrangigen Wissenschaftsbereichen gehören zum Beispiel die Meereswissenschaften und -technologien.
- 3.2. Den Bedürfnissen der Industrie gerecht werden
Die Erhöhung der Forschungsinvestitionen und die Verbesserung der technologischen Inhalte sind für die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen unabdingbar. Auf europäischer Ebene trägt das Forschungsrahmenprogramm zu diesen Zielen bei, indem für die Industrie relevante Forschungsprojekte gefördert und Anreize für eine Zusammenarbeit zwischen den besten Köpfen aus Hochschulen und Unternehmen geschaffen werden.
Das 7. Rahmenprogramm ist so zugeschnitten, dass es auf die Bedürfnisse der Industrie besser eingehen kann. In den für die Industrie relevanten Bereichen werden bei der Festlegung der Arbeitsprogramme die von den industriegeführten Technologieplattformen entwickelten strategischen Forschungspläne berücksichtigt. Diese strategischen Forschungspläne stellen die europäische Dimension des Forschungsbedarfs dar und beeinflussen damit auch die nationalen Forschungsprogramme. Darüber hinaus tragen sie durch ihre stete Beobachtung des Marktpotenzials neuer Erfindungen dazu bei, Europas Schwächen bei der Vermarktung von Forschungsergebnissen zu überwinden.
Deutlich ausgeweitet werden die Maßnahmen, mit denen Forschungsaufträge von Hochschulen und Forschungszentren für KMU durchgeführt werden.
Das Forschungsrahmenprogramm und das Programm "Wettbewerbsfähigkeit und Innovation" werden parallel und mit bedeutenden Querverbindungen laufen, um zur Erreichung der Lissabonner Ziele beizutragen. So werden zum Beispiel über das Programm "Wettbewerbsfähigkeit und Innovation" Netze gefördert, die KMU darin unterstützen, sich am Forschungsrahmenprogramm zu beteiligen, und Mittel für ein Programm zur Innovationsförderung in Unternehmen sowie für eine neue Einrichtung für wachstumsintensive und innovative KMU bereitgestellt, um so die Finanzierungslücke zu schließen, die KMU davon abhält, ihre Forschungsergebnisse zu vermarkten.
In ausgewählten Bereichen von besonders großer Bedeutung für die EU (siehe unten) werden europaweit groß angelegte Initiativen für die industrielle und technologische Forschung gestartet.
Darüber hinaus werden für die Industrie Anreize geschaffen, sich an allen Förderprogrammen zu beteiligen, wobei die besondere Aufmerksamkeit ihrer noch aktiveren Beteiligung an den Exzellenznetzen gilt.
- 3.3. Stärkere Verzahnung mit nationalen und privaten Anstrengungen
Die für die Lissabonner Agenda unabdingbare stärkere Verzahnung und Abstimmung zwischen den europäischen und nationalen Strategien und Maßnahmen soll mit dem 7. Rahmenprogramm insbesondere durch Einführung von aus mehreren Quellen finanzierten, groß angelegten Initiativen erreicht werden.
- - "Gemeinsame Technologieinitiativen" auf Gebieten von europäischem öffentlichem Interesse zu Themen, die im Dialog mit der Industrie, insbesondere den europäischen Technologieplattformen, festgelegt wurden. Solche Technologieinitiativen werden in den Themenbereichen des Kooperationsprogramms fest verankert. Bislang sind gemeinsame Technologieinitiativen, die die Form gemeinsamer Unternehmen annehmen können, in den Gebieten innovative Medizin, Nanoelektronik, eingebettete Systeme, Luftfahrt und Flugverkehrsmanagement, Wasserstoff- und Brennstoffzellen sowie globale Umwelt- und Sicherheitsüberwachung geplant. Im Rahmen des EURATOM-Programms wird eine gemeinsame Unternehmung für radioaktiven Abfall erwogen. Weitere Themen werden noch festgelegt im Zuge der Arbeit der Technologieinititativen, z.B. im Energiebereich.
- - Gemeinsame Durchführung nationaler Forschungsprogramme auf der Grundlage von Artikel 169 EG-Vertrag. Bislang wurde diese Möglichkeit ein einziges Mal für ein gemeinsames Programm zur klinischen Forschung für die Entwicklung von Impfstoffen und Therapien gegen HIV, Malaria und Tuberkulose genutzt. Geprüft werden derzeit Initiativen zu Themen wie Metrologie, Biotechnologie, Sozialwissenschaften oder Wasserwirtschaft. Auch diese groß angelegten Koordinierungsinitiativen werden den Strategien der für das Kooperationsprogramm festgelegten Themen entsprechen.
- - Neue Infrastrukturen von europäischem Interesse im Dienste der europäischen Wissenschaft und Industrie. Eingeführt wird ein Mechanismus ähnlich dem für die transeuropäischen Netze, bei dem auf die Arbeiten des europäischen Strategieforums für Forschungsinfrastrukturen zurückgegriffen wird. Dabei sollen die erheblichen Synergien mit den Strukturfonds genutzt werden.
Diese Initiativen haben drei Gemeinsamkeiten:
- - Über sie wird direkt im Rat und im Parlament (oder im Rat nach Anhörung des Parlaments) auf der Grundlage eines Vorschlags der Europäischen Kommission gemäß den Artikeln 166 Absatz 35, 1696 bzw. 1717 EG-Vertrag entschieden.
- - Die Eignung insbesondere für nach dem Prinzip der "variablen Geometrie" konzipierte Initiativen, an denen die Länder mitwirken, die ein besonderes Interesse haben.
- - Durchführung mit Hilfe von Finanzierungsplänen, die variable Anteile aus mehreren Quellen und Finanzierungsarten enthalten: Privatfinanzierung, nationale Förderung, Unterstützung aus dem Rahmenprogramm, Beiträge anderer EU-Quellen, wie Strukturfonds und die Europäische Investitionsbank (EIB).
Derzeit prüft die Kommission in enger Zusammenarbeit mit der Industrie, Wissenschaftskreisen und öffentlichen Stellen die Felder, die sich für diese drei Maßnahmenkategorien eignen. Die genauen Themen werden anhand von zwei Arten von Kriterien festgelegt. Als allgemeines Kriterium gilt zum Beispiel, dass die Maßnahme einen europäischen Mehrwert erwarten lässt und es nicht möglich ist, die Ziele über die "Standard"-Finanzierungsmodelle des 7. Rahmenprogrammes zu erreichen. Als besonderes Kriterium bei gemeinsamen Technologieintiativen gelten ein Engagement der Industrie auf höchster Ebene und die Möglichkeit, eine Hebelwirkung bei nationalen und privaten Fördermitteln zu entfalten.
Das 7. Rahmenprogramm beinhaltet darüber hinaus eine "Einrichtung für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis", mit der Privatinvestitionen in die Forschung gefördert werden sollen, indem der Zugang zu Darlehen der Europäischen Investitionsbank (EIB) für europäische Großprojekte in der Forschung erleichtert wird. Dieser Mechanismus ermöglicht eine umfangreichere Vergabe von EIB-Darlehen für Forschungsmaßnahmen (Gemeinsame Technologieinitiativen, große Verbundprojekte und neue Forschungsinfrastrukturen).
- 3.4. Ausschöpfung des EU-Potenzials
Die Verwirklichung der wissensgestützten Wirtschaft und Gesellschaft kann nur gelingen, wenn die Fähigkeit der europäischen Forschung zu Spitzenleistungen gestärkt und bislang ungenutztes, gemeinschaftsweit vorhandenes Forschungspotenzial besser genutzt wird.
Um das Potenzial der Forschungsgruppen in den Konvergenzregionen der EU und den äußersten Randgebiete erschließen und ausbauen zu können und um die internationale Wettbewerbsfähigkeit dieser Gruppen zu stärken, soll mit speziell hierfür konzipierten Maßnahmen die Möglichkeit geschaffen werden, dass Wissenschaftler aus anderen EU-Ländern eingestellt, Forschungs- und Verwaltungspersonal abgeordnet, Evaluierungen veranstaltet und Forschungsausrüstungen erworben und weiterentwickelt werden können. Mit solchen Maßnahmen lassen sich der Bedarf und die Entwicklungsmöglichkeiten der Forschungskapazitäten vorhandener und neu entstehender Exzellenzzentren in diesen Regionen feststellen, für die dann Mittel aus den Strukturfonds bereitgestellt werden können.
Zur Stärkung des Forschungspotenzials europäischer Regionen wird die Entwicklung regionaler "forschungsorientierter Cluster" unterstützt, denen Hochschulen, Forschungszentren, Unternehmen und regionale Behörden angehören.
Gestärkt werden sollten die Synergien zwischen dem 7. Rahmenprogramm, insbesondere dem Programm "Kapazitäten", und der EU-Regionalpolitik. Die Kommission beabsichtigt, strategische Leitlinien der Gemeinschaft zur Kohäsion vorzulegen, in denen dargelegt ist, wie die gemeinschaftsweiten Schwerpunkte durch die nationalen und regionalen Behörden, die für die Abwicklung der Programme der Strukturfonds zuständig sind, berücksichtigt werden müssen. Forschung und Entwicklung (ebenso wie Innovation und Bildung) sind Schwerpunktthemen sämtlicher für die Strukturfonds festgelegten Ziele, weshalb die Leitlinien die Möglichkeit bieten, Anreize für die Verwaltungsbehörden zu schaffen, Investitionen zu verfolgen, die die EU-Forschungspolitik ergänzen.
Umfangreiche Anstrengungen werden darauf ausgerichtet sein, Anreize zu schaffen, damit die wissenschaftlichtechnologischen Bemühungen harmonischer in das Sozialgefüge Europas eingebunden werden und so eine Gesellschaft entsteht, die sich durch Demokratie, Wissen und Wohlstand auszeichnet. Der Aufbau einer wissensgestützten Wirtschaft ist ein Projekt, das breiter öffentlicher Unterstützung bedarf. Ein Ziel der Gemeinschaftsmaßnahmen ist es, für Forschung und Entwicklung kohärente Strategien und Modelle für öffentliches Regieren zu entwickeln und den Dialog über Wissenschaft und Technologie zu intensivieren und auszuweiten. Besonders viel Energie wird darauf verwendet, die junge Generation und Frauen für Karrieren in Wissenschaft und Technologie zu gewinnen und Fragen der Gleichberechtigung in der Forschung zu berücksichtigen. Aufgrund seines Umfangs und seiner zukunftsweisenden, positiven Ausrichtung ist das Vorhaben der Gemeinschaftsforschung geradezu dafür geschaffen, die Bürger wieder näher an das Projekt der Europäischen Union als solches heranzuführen.
- 3.5. Rationalisierung der Finanzierungsinstrumente
Mit dem 6. Forschungsrahmenprogramm wurden neue Finanzierungsinstrumente eingeführt, damit sich die von der EU geförderten Maßnahmen noch stärker auf die Forschungsaktivitäten in Europa auswirken und um den Europäischen Forschungsraum zu strukturieren.
Die positiven Ergebnisse dieser Neuerung und die Notwendigkeit, häufige Änderungen in der Forschungsförderung der EU zu vermeiden, sind ein Argument dafür, ein hohes Maß an Kontinuität in der Form der Finanzierung zu wahren und die strukturellen Auswirkungen zu konsolidieren.
Ebenso zeigt die Erfahrung mit dem 6. Rahmenprogramm, dass Maßnahmen ergriffen werden könnten und sollten, um nicht nur die praktische Umsetzung dieser Programme zu verbessern, sondern auch deren Präsentation und Konzeption.
Auf der Grundlage der Empfehlungen des Gremiums unter Vorsitz von Ramon Marimon und der Fünfjahresbewertung des Rahmenprogramms durch das Gremium unter Vorsitz von Erkki Ormala wurde ein neues Konzept festgelegt, mit dem sich die politischen Ziele der EU-Forschungspolitik leichter, wirksamer und flexibler erreichen lassen.
Zur Unterstützung der verschiedenen Maßnahmenkategorien kommt eine kleinere Palette einfacherer Finanzierungsinstrumente, entweder allein oder in Kombination, mit größerer Flexibilität und größerem Spielraum zum Einsatz.
Die Forschungsziele und die Ziele der Forschungspolitik, auch die zur Strukturierung der Forschungsanstrengungen, werden klar und deutlich in den Arbeitsprogrammen genannt und sind nicht mehr Teil der Instrumente. Für jedes Thema, das Gegenstand von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ist, werden die wissenschaftlichen Ziele, der Umfang der Maßnahmen und Hinweise auf die erwarteten Ergebnisse festgelegt. Darüber hinaus können im Arbeitsprogramm auch die Art des Finanzierungsinstruments festgelegt und Angaben zu den verfügbaren Haushaltsmitteln gemacht werden.
- 3.6. Weniger Bürokratie: vereinfachte Programmabwicklung und höhere Wertschöpfung
Bei den Anhörungen zur künftigen EU-Forschungspolitik war die Forderung nach Vereinfachung das bei weitem am häufigsten genannte Thema. Angesichts des größeren Geltungsbereichs, Umfangs und Volumens der EU-Forschungsmaßnahmen ist es unumgänglich, dass die Abwicklung des Rahmenprogramms deutlich vereinfacht und rationalisiert werden muss.
Hierzu ist Folgendes notwendig:
Reduzierung der Belastungen durch Verwaltung, Finanzvorschriften und Verfahren, Verringerung der an die Teilnehmern gerichteten Anfragen, Verringerung der Papierflut und des Zeitaufwands bis zu Projektbeginn. Der allgemeine Ansatz ist der des Vertrauens in die Wissenschaftler. Zu den besonderen Maßnahmen gehören eine größere Autonomie für die Konsortien, eine Vereinfachung der Kontrollen durch die Kommission, eine Verlagerung der Kontrollen von der Exante-Überprüfung auf eine Überprüfung ex post und eine Reduzierung der Anforderungen an die vorzulegenden Informationen und Berichte. Auch umfassen sie eine elektronische Registrierung, damit die Teilnehmer nicht aufgefordert werden, dieselben Informationen mehrmals vorzulegen, eine Ausweitung des zweistufigen Verfahrens für die Einreichung von Vorschlägen, eine Rationalisierung und Verkürzung des Anhörungsverfahrens durch Konzentration der Arbeit der Ausschüsse der nationalen Sachverständigen auf die Prüfung und Genehmigung sämtlicher Arbeitsprogramme.
Verbesserung der Finanzierungsmodelle und der Fördermodalitäten durch ein einfacheres System zur Berechnung und Auszahlung des Finanzbeitrags und zur Kontrolle der Verwendung der Mittel, durch eine Rationalisierung und Vereinfachung der Arten der Finanzbeiträge der Gemeinschaft sowie durch eine vereinfachte Definition der zuschussfähigen Kosten und des förderfähigen Anteils je Maßnahme. Hierzu wird unter anderem vorgeschlagen, möglichst die Zahlung von Pauschalsummen auszuweiten und die Kostenabrechnungsmodelle abzuschaffen.
Vereinfachung der Präsentation und der Sprache in allen Dokumenten, die mit dem Rahmenprogramm in Zusammenhang stehen (Entscheidungen, technische Anhänge, Arbeitsprogramme, Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, Verträge usw.) und Verbesserung der Kommunikation auf jeder einzelnen Ebene.
Um sicher zu gehen, dass die Maßnahmen auch den Bedürfnissen der Teilnehmer genügen und den gewünschten Effekt haben, wird die Kommission die Vereinfachungsmaßnahmen mit einer Gruppe von Vertretern kleiner Forschungseinheiten, unter anderem von kleinen Unternehmen und Hochschulteams, überprüfen. Diese dürften am meisten von den Vereinfachungen profitieren ebenso wie die Gruppen, die bislang wenig vertreten waren, wie Wissenschaftler von jungen Hochschulen, aus weniger fortschrittlichen Regionen und aus den neuen Mitgliedstaaten.
Die Vereinfachung der Durchführung des Rahmenprogramms zum Vorteil der Wissenschaftler impliziert die Bereitschaft, ihnen ein höheres Maß an Autonomie und Flexibilität zuzugestehen, wofür Vertrauen, Verantwortung und Rechenschaft die Voraussetzungen sind. Je mehr alle Institutionen der EU hierzu bereit sind, umso größere Schritte können zur Vereinfachung unternommen werden. Die Maßnahmen zur Vereinfachung stehen im Einklang mit den Bestimmungen der Haushaltsordnung für den allgemeinen EU-Haushalt. Die Kommission wird in Kürze Vorschläge für eine Überarbeitung der Haushaltsordnung vorlegen.
- 3.7. Optimierung der Verwaltung des Rahmenprogramms
Der Start des neuen und ehrgeizigen Rahmenprogramms, mit dem neue Maßnahmen eingeführt und vorhandene gestärkt werden, bietet die Möglichkeit, die Art und Weise seiner Durchführung zu überdenken.
Die Verwaltung des Rahmenprogramms muss sich an drei Grundsätzen orientieren:
- - Effizienz (Kosten-Nutzen-Verhältnis)
- - Konzentration der Kommissionsdienststellen auf politische Kernaufgaben
- - Klare Linien und Abgrenzungen der Zuständigkeiten
Die Dienststellen der Europäischen Kommission waren stets in der Lage, deutliche Budgeterhöhungen in den vorherigen Rahmenprogrammen uneingeschränkt und effizient zu bewältigen. Es gibt gute Gründe dafür, der Kommission auch weiterhin die Verwaltung der Forschungsprogramme zu übertragen, nicht zuletzt wegen ihrer einzigartigen Erfahrung und ihrer Kenntnisse der europäischen Forschungsszene, des äußerst nützlichen Feedbacks für die Entscheidungen in der EU-Forschungspolitik sowie des Vertrauens der Mitgliedstaaten in diese Regelung, mit der sichergestellt ist, dass die Frage des Mittelrückflusses keine Rolle spielt.
Trotzdem können und sollten Veränderungen innerhalb des 7. Rahmenprogramms vorgenommen werden.
Die Kommission hat ohne interne personelle Aufstockung ein doppelt so hohes FuE-Budget zu verwalten. Daher liegt es nahe, sämtliche logistischen und administrativen Aufgaben, also solche, die keinen politischen Bezug haben, nach außen zu verlagern. So wird ein Teil der derzeit von der Kommission wahrgenommenen Aufgaben unter ihrer Verantwortung ausgelagert. . Dies betrifft insbesondere solche Aufgaben, die eine Vielzahl kleinerer Maßnahmen beinhalten, die zur Festlegung von Programmen und Strategien wenig beisteuern können.
Mit diesem Konzept wird ein erheblicher Teil der Haushaltsmittel des 7. Rahmenprogramms, der auf eine nicht unerhebliche Zahl von Verwaltungstransaktionen entfällt, verwaltet von einer Exekutivagentur8, insbesondere für die Marie-Curie-Maßnahmen und die Unterstützung für KMU sowie für Verwaltungsmaßnahmen im Zusammenhang mit anderen FTE-Projekten, einschließlich von Projekten der Verbundforschung. Dieses Konzept wird auch für die Umsetzung der Maßnahmen des Europäischen Forschungsrates (EFR) angewandt, der von einer Versammlung herausragender Wissenschaftler geleitet wird. Auf diese Weise wird ein reibungsloser Start gesichert und der EFR dabei unterstützt, den Grad an Autonomie, Wahrnehmung, Rechenschaftspflicht und Transparenz zu erzielen, der seine Glaubwürdigkeit bestimmt. Sobald der Europäische Forschungsrat gezeigt hat, was er leisten kann, und um ihn nach Möglichkeit zu stärken, etwa durch die Mobilisierung nationaler Fördermittel, wird die Kommission in Betracht ziehen, dem Forschungsrat eine rechtlich selbständige Struktur zu geben, zum Beispiel auf der Grundlage von Artikel 171 EG-Vertrag.
Für groß angelegte Initiativen (gestützt vor allem auf die Artikel 169 und 171 EG-Vertrag) sowie im Falle von EU-Beiträgen zur Koordinierung oder Öffnung nationaler Programme werden die Teilnehmer und Interessengruppen selbst die gewährten Beihilfen verwalten.
Mit diesen Maßnahmen und dank der Vereinfachung wird die Kommission in der Lage sein, die Verwaltungsausgaben unter den für das 6. Rahmenprogramm festgelegten 6 % des Forschungsbudgets zu halten. Sie sind auch die beste Garantie dafür, dass das Rahmenprogramm, unter gebührender Beachtung von Transparenz und Rechenschaftspflicht, effizient umgesetzt wird. Dieses Konzept kann angesichts der in den ersten Jahren des 7. Rahmenprogramms gewonnenen Erfahrungen schrittweise ausgeweitet oder überprüft werden.
4. EIN Forschungsbudget, DASS dem Anspruch der EU entspricht
Die Entscheidung über die Haushaltsmittel für das 7. Rahmenprogramm ist ein Test für die Glaubwürdigkeit, der zeigt, wie ernst es der EU damit ist, im Einklang mit der Halbzeitbewertung die Lissabonner Ziele auch zu erreichen.
Unter Hinweis auf ihre beiden Mitteilungen vom Februar und Juli 2004 zur neuen finanziellen Vorausschau9 schlägt die Kommission vor, das Forschungsbudget der EU zu verdoppeln und zwar aus folgenden sorgfältig erwogenen Gründen:
- 4.1. Der mit breiter Unterstützung erweiterte Umfang der RP-Maßnahmen erfordert eine Verdoppelung der finanziellen Mittel
Die Einführung wesentlicher neuer Initiativen bei gleichzeitiger Verstärkung bereits vorhandener Maßnahmen mit anerkannter Wirkung und Mehrwert, erfordert eine deutliche Erhöhung der Forschungsförderung durch die EU. Dies sollte nicht als Kostenfaktor aufgefasst werden, sondern vielmehr als die denkbar beste Investition in die Zukunft Europas.
Seit einiger Zeit gehen sehr viel mehr Förderanträge ein als Finanzmittel aus dem Rahmenprogramm zur Verfügung stehen, weshalb eine unnötig hohe Zahl von Projekten höchster Qualität rein aus Kostengründen abgelehnt werden mussten. Daher müssen die Fördermittel aufgestockt werden, um diesen erheblichen Verlust an Forschungspotenzial Einhalt zu bieten.
Ebenso gibt es zwingende Gründe dafür, den Umfang des Rahmenprogramms auszuweiten, um besser auf Themen zentraler Bedeutung oder neuer Wichtigkeit reagieren zu können.
- 4.2. Die Aufstockung der RP-Mittel wird eine Hebelwirkung auf nationale und private Investitionen ausüben
Im Einklang mit verstärkten Anstrengungen der EU-Mitgliedstaaten wird sich eine Verdopplung der Haushaltsmittel für das RP7 im Hinblick auf das in Barcelona festgelegte Ziel, 3 % des BIP für Forschung und Entwicklung auszugeben, auf zweifache Weise auswirken.
Von ihr wird die klare Botschaft ausgehen, wie wichtig eine deutliche Erhöhung der öffentlichen und privaten FuE-Investitionen in ganz Europa im Hinblick auf die Ziele von Lissabon und Barcelona ist. Mit der Verdopplung des RP-Budgets werden die gesamten öffentlichen FuEAusgaben in der EU25 auf 0,96 % des BIP, also fast bis auf das 1 %-Ziel, erhöht - ein enormer Impuls für die Mitgliedstaaten, ihre Anstrengungen nochmals zu verstärken.
Die Verdopplung wird eine starke Hebelwirkung auf Privatinvestitionen in Forschung und Entwicklung entfalten. Jeder seitens der öffentlichen Hand in FuE investierte Euro bewirkt privatwirtschaftliche Investitionen von 93 Eurocent. Dieser Sogeffekt ist in der Regel bei der EU-Förderung stärker als bei nationaler Finanzierung, infolge höherer wirtschaftlicher Multiplikatoreffekte aufgrund des transnationalen Verbundcharakters der von der EU geförderten Projekte, der Reduzierung der kommerziellen Risiken durch die Einbeziehung der Industrie und dadurch, dass die europaweite Anwendbarkeit der Resultate gesichert wird. Die Verdopplung der Mittel gibt dem Vertrauen der Unternehmen Auftrieb, dass Europa seinen Verpflichtungen nachkommt und attraktive Perspektiven bietet.
- 4.3. Mit der Verdopplung der FuE-Investitionen ist die EU in der Lage, sich den neuen wissenschaftlichtechnologischen Herausforderungen zu stellen
Die Forschungskosten steigen vor allem aufgrund des zunehmenden Einsatzes teurerer Instrumente und Infrastrukturen. Deshalb sind mehr Mittel notwendig, um Ergebnisse in der gleichen Größenordnung wie bei den letzten Rahmenprogrammen zu erzielen.
Auch entstehen neue Forschungsgebiete, die über das RP gefördert werden sollten. Hierbei handelt es sich um Gebiete, die langfristig einen großen wirtschaftlichen Nutzen erwarten lassen, deren Forschung mit hohen Risiken und Kosten verbunden ist und bei denen es nur nahe liegt, diese
Risiken und Erträge auf EU-Ebene zu teilen. Kein Mitgliedstaat ist allein in der Lage, die Wasserstoffwirtschaft oder die Kernfusion zu verwirklichen.
- 4.4. EU-Maßnahmen sind elementar für die Steigerung der Effizienz und Wirksamkeit des Forschungssystems der EU
Da Maßnahmen auf EU-Ebene einen erheblichen Mehrwert hervorbringen und das Prinzip der Subsidiarität achten, können sie häufig dazu beitragen, dass öffentliche Forschungsmittel sehr viel effizienter und wirksamer eingesetzt werden. Die europäische Forschungsförderung ermöglicht es, dass eine kritische Masse von Ressourcen entsteht, Wissen und Einrichtungen länderübergreifend gemeinsam genutzt und die Ergebnisse europaweit verbreitet werden. Damit steht ein effizienterer Mechanismus zur Verfügung, Forschungsarbeiten durchzuführen, die sich mit politischen Herausforderungen befassen, die ganz Europa betreffen. Mehr EU-Forschung bedeutet weniger Fragmentierung von Anstrengungen durch eine stärkere Koordinierung, bessere Verbreitung und höhere Spitzenleistungen durch Wettbewerb. In der EU erfolgen ungefähr 94 % der Mittelzuweisungen für FuE auf nationaler Ebene, während in den USA über den überwiegenden Teil der öffentlichen FuE-Mittel auf Bundesebene entschieden wird.
- 4.5. Mit einem umfangreicheren RP7 wird die Lissabonner Strategie neu belebt
Die Verdoppelung des EU-Forschungsbudgets dürfte sich eindeutig positiv auf das Wirtschaftswachstum der EU insgesamt auswirken. Ökonomische Modelle zur Bewertung der Auswirkungen des Vorschlags für das 7. Rahmenprogramm10 zeigen, dass eine Verdopplung des Budgets ein zusätzliches jährliches Wachstum bewirken wird, was zu einer Steigerung des BIP in der Größenordnung zwischen 0,5 % und 1% bis zum Jahr 2030 führen dürfte (über das Szenarium unveränderter Rahmenbedingungen hinaus bei einer moderaten Erhöhung der RP-Förderung). Nach diesen Modellen sind im gleichen Zeitraum mit fast 1 Million zusätzlichen Arbeitsplätzen und einer Zunahme der Wettbewerbsfähigkeit der EU zu rechnen: bis zum Jahr 2030 mit einer Steigerung der EU-Exporte um etwa 0,6 % und einem Rückgang der Importe um bis zu 0,3 % über das Szenarium mit unveränderten Rahmenbedingungen für das Rahmenprogramm hinaus.
Unter gesellschaftlichen Gesichtspunkten dürfte ein aufgestocktes Rahmenprogramm weitere Fortschritte auf den Gebieten Gesundheit, Sicherheit, Valorisierung des Humankapitals und Schaffung eines europäischen Arbeitsmarktes für gut ausgebildete Arbeitnehmer ermöglichen. Mit Blick auf die Umwelt trägt es zu einer besseren Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen, zur Ermittlung von Win-Win-Technologien und zu Fortschritten beim Verständnis und der Vorhersage die Umwelt betreffend bei.
5. Ausrichtung auf die Ziele von Lissabon
Die Lissabonner Ziele lassen sich ohne eine drastische Erhöhung der investitions- und wachstumsverstärkenden EU-Ausgaben nur schwer erreichen. Daher kommt es darauf an, im Rahmen eines gut strukturierten Europäischen Forschungsraums eine anspruchsvolle europäische Forschungs-, Technologie- und Innovationspolitik zu entwickeln.
Das 7. Rahmenprogramm ist als Rückgrat für den Aufbau einer europäischen wissensgestützten Wirtschaft konzipiert. Es erstreckt sich erstmals auf eine Programmlaufzeit von sieben Jahren, woraus sich neue Perspektiven und Stärken ableiten, die sich vor allem aus der Synchronisierung und engen Verzahnung mit allen wachstumsrelevanten Maßnahmen der finanziellen Vorausschau ergeben. Zur Halbzeit kann die Kommission nach einer externen Überprüfung Änderungen des Rahmenprogramms vorschlagen und die Verwaltungsmaßnahmen revidieren. Durch diese Kopplung von langer Laufzeit und der Möglichkeit einer Halbzeitüberprüfung werden Kontinuität wie auch Flexibilität gesichert.
Ausgestattet mit ausreichenden Mitteln, gestrafft und in seiner Durchführung besser auf die Wissenschaftler ausgerichtet, wird das 7. Rahmenprogramm zu einem Kernelement für das Wachstum durch den Aufbau des EFR des Wissens für Wachstum.
Hinweis:
Auf die "Randbemerkungen" im PDF-Dokument ist zu achten!
vgl.
Drucksache 130/04 (PDF) = AE-Nr. 040559,
Drucksache 524/04 (PDF) = AE-Nr. 042253,
Drucksache 917/04 (PDF) = AE-Nr. 043278 und
Drucksache 273/05 (PDF) = AE-Nr. 050990
1 "Die Herausforderung annehmen: Die Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung", November 2004.
2 P6_TA-PROV(2005)0077.
3 KOM (2004) 353 vom 16.6.2004
4 Besondere Durchführungsregeln können in diesen Bereichen notwendig sein.
5 "Die Durchführung des Rahmenprogramms erfolgt durch spezifische Programme, die innerhalb einer jeden Aktion entwickelt werden ()"
6 "Die Gemeinschaft kann im Einvernehmen mit den betreffenden Mitgliedstaaten bei der Durchführung des mehrjährigen Rahmenprogramms eine Beteiligung an Forschungs- und Entwicklungsprogrammen mehrerer Mitgliedstaaten, einschließlich der Beteiligung an den zu ihrer Durchführung geschaffenen Strukturen, vorsehen."
7 "Die Gemeinschaft kann gemeinsame Unternehmen gründen oder andere Strukturen schaffen, die für die ordnungsgemäße Durchführung der Programme für gemeinschaftliche Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration erforderlich sind."
8 Exekutivagenturen sind Verwaltungsstrukturen, denen unter Aufsicht und Verantwortung der Kommission Aufgaben im Zusammenhang mit der Verwaltung von Gemeinschaftsprogrammen übertragen werden. Das Statut der Exekutivagenturen wurde mit der Verordnung (EG) Nr. 058/2003 vom 19. Dezember 2003 festgelegt.
9 KOM (2004) 101 vom 26.2.2004 und KOM (2004) 487 vom 14.7. 2004.
10 SEC(2005) 430: Impact Assessment and Exante evaluation for the proposal for the Council and European Parliament decisions on the 7th Framework Programme.