Beschluss des Bundesrates
Gesetz zu dem Abkommen vom 29. Juni 2016 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Armenien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
Der Bundesrat hat in seiner 959. Sitzung am 7. Juli 2017 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 1. Juni 2017 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 105 Absatz 3 des Grundgesetzes zuzustimmen.