Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Bekämpfung von Doping im Sport

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 137. Sitzung am 13. November 2015 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Sportausschusses - Drucksache 18/6677 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Doping im Sport - Drucksache 18/4898 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 10.12.15
Erster Durchgang: Drucksache. 126/15 (PDF)

1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

2. Artikel 2 wird wie folgt geändert:

3. Nach Artikel 7 wird folgender Artikel 8 eingefügt:

"Artikel 8
Evaluierung

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, das Bundesministerium des Innern und das Bundesministerium für Gesundheit evaluieren gemeinsam unter Einbeziehung eines wissenschaftlichen Sachverständigen, der im Einvernehmen mit dem Deutschen Bundestag bestellt wird, innerhalb von fünf Jahren nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes gemäß Artikel 9 Absatz 1 die Auswirkungen der in diesem Gesetz enthaltenen straf- und strafverfahrensrechtlichen Regelungen zur Bekämpfung des Dopings im Sport."

4. Der bisherige Artikel 8 wird Artikel 9.