982. Sitzung des Bundesrates am 8. November 2019
A
Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung nach Maßgabe der folgenden Änderung zu fassen:
1. Zu Nummer II. 2a - neu -
In Nummer II. ist nach Nummer 2 folgende Nummer einzufügen:
"2a. Sich ebenso dafür einzusetzen, dass Maßnahmen geprüft und vereinbart werden können, um die bürokratischen Belastungen in denjenigen Fällen zu reduzieren und grenzüberscheitende Zusammenarbeit zu erleichtern, in denen aufgrund der ähnlichen Wirtschaftsstrukturen der entsendenden und der aufnehmenden Länder die Gefahr des Sozialdumpings und der Ausbeutung von Arbeitskräften nicht besteht."
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
An den westlichen Grenzen der Bundesrepublik Deutschland, wie zum Beispiel zu Frankreich oder Luxemburg, ist aufgrund ähnlicher Wirtschaftsstrukturen die Gefahr des Sozialdumpings und der Benachteiligung entsandter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht gegeben.
Hier führt vielmehr die hohe Regelungsdichte des Entsenderechts dazu, dass grenzüberschreitende Dienstleistungen, zum Beispiel des Handwerks, erheblich erschwert werden. So gibt es Berichte darüber, dass deutsche Betriebe ihre Tätigkeit in Frankreich aufgrund dieser Probleme bereits eingestellt haben.
Damit wird gerade für die grenznahen Unternehmen der Radius ihrer möglichen Geschäftstätigkeit sowie für Verbraucherinnen und Verbraucher im Nachbarland der Zugang zu diesen Leistungen eingeschränkt. Auch hier könnten spezielle bilaterale Vereinbarungen, wie unter II. Nummer 2a - neu - genannt, dazu beitragen, die grenzüberschreitende Arbeitnehmerfreizügigkeit zu verbessern.
B
2. Der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung zu fassen.