Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Tourismus und Verkehr im Jahr 2020 und darüber hinaus - COM (2020) 550 final
Der Bundesrat hat in seiner 992. Sitzung am 3. Juli 2020 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
1. Der Bundesrat begrüßt die Entwicklung eines koordinierenden Rahmens zur schrittweisen Wiedereröffnung des Tourismus- und Verkehrssektors innerhalb der EU ab dem Sommer dieses Jahres.
2. Er teilt insbesondere auch die Auffassung der Kommission, dass digitalen Technologien und Daten bei der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie eine wichtige Rolle zukommen kann. Smartphone-Apps, die eine Ermittlung von Kontaktpersonen ermöglichen, können einen Beitrag zur Eindämmung der Ausbreitung des Virus leisten, indem sie die Gesundheitsämter bei der Rückverfolgung und Unterbrechung von Infektionsketten unterstützen.
3. Der Bundesrat stimmt ferner mit der Kommission darin überein, dass bei einem Einsatz von Kontaktverfolgungs-Apps in den Mitgliedstaaten die Privatsphäre, die Datenschutzbestimmungen und der Grundsatz der freiwilligen Nutzung unabdingbare Grundlage sind.