Mitteilung des Präsidenten
Benennung von Beauftragten des Bundesrates für die Gemeinsame Kontrollinstanz von Europol
Der Benennungszeitraum der vom Bundesrat in seiner 861. Sitzung am 18. September 2009 (BR-Drucksache 680/09(B) ) benannten Vertreter für die Gemeinsame Kontrollinstanz von Europol
Hessen
Der Hessische Datenschutzbeauftragte (MR'in Angelika Schriever-Steinberg) Stellvertreter:
Hessen
Der Hessische Datenschutzbeauftragte (Professor Dr. Michael Ronellenfitsch) endet gemäß Artikel 34 des Europol-Beschlusses 2009/371/JI nach Ablauf von fünf Jahren.
Der Bundesrat kann gemäß Artikel 2 § 6 Absatz 2 und 4 EuropolG für dieses Gremium eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten sowie eine/einen Stellvertreter/in neu benennen.