Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen: Haushaltsführung 2019
Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im ersten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2019; Vierteljährliche Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 Bundeshaushaltsordnung i.V.m. § 4 Absatz 2 Haushaltsgesetz 2019

Bundesministerium der Finanzen Berlin, 14. Juni 2019
Parlamentarische Staatssekretärin

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Daniel Günther

Sehr geehrter Herr Präsident,
gemäß § 37 Absatz 4 Bundeshaushaltsordnung in Verbindung mit § 4 Absatz 2 Haushaltsgesetz 2019 übersende ich die Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen (üpl./apl.) Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im ersten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2019.

Auf Bitte des Vorsitzenden des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages erhält dieser eine Kopie des gleich lautenden Schreibens zur Unterrichtung des Präsidenten des Deutschen Bundestages.

Mit freundlichen Grüßen
Bettina Hagedorn

Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im ersten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2019

1. Über- und außerplanmäßige Ausgaben

Einzel- plan/ Kapitel/ TitelEinzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung
Begründung der über- und außerplanmäßigen Ausgabe
Ansatz laut Haushalts- plan 2019 T€bewilligte über-/außerplanmäßige Ausgabe
T€
1234
10Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
1010Sonstige Bewilligungen
632 03 aplUnterstützungsmaßnahmen für durch die Dürre geschädigte landwirtschaftliche Betriebe88.000
Beteiligung des Bundes an Hilfsprogrammen der Länder für landwirtschaftliche Betriebe, die durch die Folgen der Dürre im Jahr 2018 in ihrer Existenz gefährdet sind, mit max. 50 % der bewilligten Mittel. Die außerplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 25. Februar 2019 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.

2. Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen (VE)

Einzel- plan/ Kapitel/ Titel/ VEEinzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung
Begründung der über- und außerplanmäßigen VE
Ansatz VE laut
Haushalts
plan 2019
T€
bewilligte
über-/außer
planmäßige
VE
T€
1234
09Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
0901Innovation, Technologie und Neue Mobilität
526 31 üplGerichts- und ähnliche Kosten400372
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2020 bis zu: 372 T€
Rechtsberatung zum Darlehensvertrag A 380 und zum WTO-Verfahren Airbus.
15Bundesministerium für Gesundheit
1515Paul-Ehrlich-Institut
518 02 aplMieten und Pachten im Zusammenhang
Liegenschaftsmanagement
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
mit dem Einheitlichen
11.040
Im Haushaltsjahr 2029 bis zu:184 T€
Im Haushaltsjahr 2030 bis zu:368 T€
Im Haushaltsjahr 2031 bis zu:368 T€
Im Haushaltsjahr 2032 bis zu:368 T€
Im Haushaltsjahr 2033 bis zu:368 T€
Im Haushaltsjahr 2034 bis zu:368 T€
Im Haushaltsjahr 2035 bis zu:368 T€
Im Haushaltsjahr 2036 bis zu:368 T€
Im Haushaltsjahr 2037 bis zu:368 T€
Im Haushaltsjahr 2038 bis zu:368 T€
Im Haushaltsjahr 2039 bis zu:368 T€
Im Haushaltsjahr 2040 bis zu:368 T€
In den Haushaltsjahren 2041 bis 2058 bis zu:368 T€ p.a.
Im Haushaltsjahr 2059 bis zu:184 T€

Erwerb eines Grundstückes für einen Neubau zur Unterbringung des Paul-Ehrlich Instituts. Die außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 27. März 2019 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.