Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Verlängerung der Frist nach § 28 Absatz 12 Satz 1 des Chemikaliengesetzes

923. Sitzung des Bundesrates am 13. Juni 2014

A

B

Der federführende Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (U) und der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik (AS) empfehlen dem Bundesrat ferner, folgende Entschließung zu fassen:

Begründung:

Damit die Giftinformationszentralen im Vergiftungsfall die notwendigen Auskünfte geben können, ist es notwendig, dass alle gesetzlich vorgeschriebenen Rezepturmeldungen vollständig und richtig vorliegen.

Das Ziel der Vorschrift kann nur wirksam erreicht werden, wenn die gesetzlichen Meldepflichten des § 16e des Chemikaliengesetzes im hohen Maße erfüllt werden. Dafür ist es unabdingbar, dass eine wirksame Kontrolle und effektive Überprüfung der Meldepflicht durch die Vollzugsbehörden möglich wird, indem eine leicht zugängliche Möglichkeit des Abgleichs mit den gemeldeten Daten geschaffen wird.