Beschluss des Bundesrates
Entlastung der Bundesregierung wegen der Haushaltsrechnung und der Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2018
Der Bundesrat hat in seiner 989. Sitzung am 15. Mai 2020 beschlossen, der Bundesregierung wegen der Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung des Bundes aufgrund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes gemäß Artikel 114 des Grundgesetzes und § 114 der Bundeshaushaltsordnung für das Haushaltsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.