Punkt 29 der 933. Sitzung des Bundesrates am 8. Mai 2015
Der Bundesrat möge zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung nehmen:
Auswirkungen der reformierten Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen in der Land- und Forstwirtschaft auf Betriebe mit hohem Pachtanteil und in Regionen mit geringer Bodenbonität überprüfen
- 1. Mit dem Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften wurde die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen für kleine land- und forstwirtschaftliche Betriebe weiterentwickelt, um den vom Bundesrechnungshof festgestellten strukturellen Defiziten bei Erfassung der verschiedenen Ertragsquellen zu begegnen. Dadurch wurde diese pauschale Gewinnermittlungsmethode für Land- und Forstwirte, die sich über die Jahrzehnte hinweg bewährt hat, langfristig als vereinfachende Alternative zur Einnahmenüberschussrechnung bzw. Bilanzierung erhalten.
- 2. Die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen bleibt für die Land- und Forstwirte jedoch nur dann attraktiv, wenn sie nicht zu einer strukturellen Überbesteuerung führt. Diese Situation kann aufgrund des bundeseinheitlichen Grundbetrags von 350 Euro pro Hektar selbstbewirtschafteter Fläche mit der darin enthaltenen pauschalierten Berücksichtigung von Pacht- und Schuldzinszahlungen bei Betrieben in Gegenden mit geringer Bodenbonität oder einem hohen Pachtanteil eintreten. Die betroffenen Land- und Forstwirte sind dann gezwungen, auf eine Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnung umzusteigen, die deutlich höhere Bürokratiekosten verursacht. Der Bundesrat sieht dies auch deshalb als problematisch an, da hierdurch in erster Linie kleine Nebenerwerbsbetriebe zusätzlich belastet werden, die vom Strukturwandel in der Land- und Forstwirtschaft stark betroffen sind.
- 3. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, die reformierte Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen in der Land- und Forstwirtschaft auch unter Einbeziehung der Erkenntnisse aus den Steuererklärungen im Hinblick auf eine regional auftretende, strukturelle Überzeichnung der Ertragssituation zu überprüfen. Darüber hinaus hält es der Bundesrat für erforderlich zu überprüfen, ob und gegebenenfalls inwieweit die pauschalierte Berücksichtigung von Schuld- und Pachtzinszahlungen zu dauerhaft überhöhten Durchschnittssatzgewinnen führt.
- 4. Der Bundesrat bittet, dem Bundestag und dem Bundesrat über die Ergebnisse der Überprüfung zu berichten und gegebenenfalls entsprechende Lösungsvorschläge aufzuzeigen.