Beschluss des Bundesrates
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für den Ausschuss der Kommission zur Anpassung der Richtlinie 75/324/EWG über Aerosolpackungen an den technischen Fortschritt nach Artikel 7 der Richtlinie 75/324/EWG

Der Bundesrat hat in seiner 952. Sitzung am 16. Dezember 2016 wie folgt beschlossen:

Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung zur ständigen Teilnahme (Liste A) als Bundesratsbeauftragten für den Ausschuss der Kommission zur Anpassung der Richtlinie 75/324/EWG über Aerosolpackungen an den technischen Fortschritt nach Artikel 7 der Richtlinie 75/324/EWG einen Vertreter des Freistaates Thüringen, Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Landesamt für Verbraucherschutz (TB Michael Borzel).