Mitteilung des Präsidenten
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Ratsarbeitsgruppe "Informationsaustausch und Datenschutz"

Die gemeinsame Liste der Beratungsgremien bei Kommission und Rat (Abschnitt I Nummer 2 der Bund-Länder-Vereinbarung) soll um den Themenbereich "Datenschutz" im Rahmen der Ratsarbeitsgruppe "Informationsaustausch und Datenschutz" ergänzt werden.

Das Mandat des bisher benannten Bundesratsbeauftragten für die Ratsarbeitsgruppe "Informationsaustausch und Datenschutz"1 soll auf den Themenbereich "Informationsaustausch" beschränkt werden.

Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für den Themenbereich "Datenschutz" eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen unter der Voraussetzung, dass jeweils nur ein Ländervertreter an den Sitzungen des Gremiums teilnimmt.