Beschluss des Bundesrates
Zweites Gesetz zur Änderung des Bundespersonalvertretungsgesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften aus Anlass der COVID-19-Pandemie
Der Bundesrat hat in seiner 989. Sitzung am 15. Mai 2020 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 7. Mai 2020 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.