Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht über die Evaluierung des Gesetzes zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Berlin, 28. März 2018
An den Präsidenten des Bundesrates Herrn Regierenden Bürgermeister Michael Müller
Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident, nach Artikel 6 des Gesetzes zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz dem Deutschen Bundestag einen Bericht über die Evaluierung der durch das genannte Gesetz geänderten sorgerechtlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des neu eingefügten § 155a des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit vorzulegen.
In der Anlage übersende ich den heute dem Bundeskabinett zur Kenntnis gegebenen Bericht. *