Antrag des Freistaats Thüringen
Entschließung des Bundesrates zur Mitnutzung von Infrastruktur der Deutsche Bahn AG zur Erfüllung der Ziele der Breitbandstrategie der Bundesregierung

Freistaat Thüringen Erfurt, den 22. Februar 2011
Die Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Chefin der Staatskanzlei

An die Präsidentin des Bundesrates
Frau Ministerpräsidentin
Hannelore Kraft

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
die Thüringer Landesregierung hat beschlossen, dem Bundesrat den anliegenden Antrag für eine Entschließung des Bundesrates zur Mitbenutzung von Infrastruktur der Deutsche Bahn AG zur Erfüllung der Ziele der Breitbandstrategie der Bundesregierung zuzuleiten.

Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates den Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.

Mit freundlichen Grüßen
Marion Walsmann

Begründung:

Um die ambitionierten Ziele beim Breitbandausbau zu erreichen, sieht die Bundesregierung in ihrer Breitbandstrategie die Nutzung von Synergien beim Infrastrukturausbau vor. Darin liegen hohe Kosteneinsparpotenziale. Dabei geht es nicht nur um die Mitnutzung bundeseigener Infrastrukturen, sondern auch um die Mitnutzung der Infrastrukturen der Länder sowie privater Infrastrukturen. Im 1. Monitoringbericht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie zur Breitbandstrategie des Bundes wird die Bedeutung der Nutzung von Synergien unterstrichen und zugleich erheblicher Handlungsbedarf festgestellt.

Die Deutsche Bahn AG unterhält ein dichtes Streckennetz, das umfangreiche Mitnutzungsmöglichkeiten bietet und insbesondere beim Glasfaseranschluss in ländlichen Gebieten eine wichtige Rolle spielen kann. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung stimmt grundsätzlich zu, dass im Rahmen der Umsetzung der Breitbandstrategie des Bundes Infrastruktur der Deutsche Bahn AG Dritten zur Nutzung bereitgestellt wird, sofern die zu vermarktenden Kapazitäten betrieblich nicht oder nicht mehr erforderlich sind.

Der Bund setzt jedoch bislang voraus, dass er an den Erträgen aus der Vermarktung in dem Maße beteiligt wird, in dem er die Anlagen finanziert hat, wobei eine Finanzierungsquote von 65% angesetzt wird. Diese Bedingung stellt derzeit ein Hindernis für die Nutzung dieses Potenzials dar.