826. Sitzung des Bundesrates am 13. Oktober 2006
Der federführende Agrarausschuss und der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit empfehlen dem Bundesrat, gemäß § 2 Abs. 5 der Verordnung über den Klärschlamm-Entschädigungsfonds Landwirtschaftsdirektor Dr. Jörg Hüther (Hessisches Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz) als ordentliches Mitglied und Ministerialrat Gerhard Urban (Ministerium für Umwelt Baden-Württemberg) als stellvertretendes Mitglied für den Beirat des Klärschlamm-Entschädigungsfonds für die dritte Amtsperiode vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2010 neu zu benennen.
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Herr Landwirtschaftsdirektor Dr. Hüther ist seit vielen Jahren im Hessischen Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz zuständiger Referent für die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung und zugleich für alle damit verbundenen düngemittelrechtlichen und ackerbaulichen Angelegenheiten. Dr. Hüther verfügt durch seine langjährige berufliche Tätigkeit in diesen Fachbereichen über die notwendigen Erkenntnisse und Erfahrungen.
Herr Ministerialrat Gerhard Urban ist Leiter des Referates Bodenschutz in der Abteilung Wasser und Boden des Ministeriums für Umwelt des Landes Baden-Württemberg. Dieses Referat betreut federführend alle Angelegenheiten, die erforderlich sind, wenn eine Bodenverunreinigung entstanden oder eine Gefährdungssituation zu besorgen ist. Durch die abteilungsinterne Verknüpfung mit Fragen des Wasserhaushalts ist der unmittelbare Zusammenhang zum Düngemittelrecht ebenfalls gegeben.