Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage der Gefangenen in Guantánamo

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 13. Juni 2006 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in dem Bewusstsein, dass der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte vorsieht, dass niemand willkürlich festgehalten werden darf und Freiheitsentzug nur aus gesetzlichen Gründen und auf der Grundlage gesetzlich festgelegter Verfahren erfolgen darf, und unter dringender Aufforderung an alle Parteien, die Bestimmungen dieses Pakts einzuhalten,

B. mit besonderer Besorgnis aufgrund von Berichten über die Misshandlung von Gefangenen in US-Gewahrsam, Selbstmordversuche von Gefangenen und einen Gefangenenaufstand in Guantánamo; mit der Feststellung, dass die Vereinigten Staaten nur in begrenztem Maße Schritte unternommen haben, um dem nachzugehen und in begründeten Fällen das daran beteiligte Personal zu bestrafen,

C. in Erwägung, dass die drei Selbstmorde von in der Bucht von Guantánamo Gefangenen am 10. Juni 2006 die internationale Besorgnis über das Gefangenenlager weiter vergrößert haben,

D. erfreut darüber, dass einzelnen Gefangenen das Recht auf Zugang zu Einzelgesprächen mit unabhängigen Anwälten eingeräumt wurde,


1 ABl. C 284 E vom 21.11.2002, S. 353.
2 ABl. C 102 E vom 28.4.2004, S. 640.
3 Angenommene Texte, P6_TA(2006)0070.
4 Angenommene Texte, P6_TA(2006)0220.