Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 13. Juni 2006 angenommen.
Das Europäische Parlament,
- - unter Hinweis auf die Entschließung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 25. April 2005 betreffend die Rechtmäßigkeit der Inhaftierungen durch die Vereinigten Staaten in der Bucht von Guantánamo,
- - in Kenntnis des Berichts der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen vom 15. Februar 2006 zu Guantánamo, in dem gefordert wird, dass das Lager unverzüglich aufgelöst und die verbleibenden Gefangenen entweder einem Gerichtsverfahren zugeführt oder freigelassen werden,
- - in Kenntnis der Schlussfolgerungen und Empfehlungen des VN-Ausschusses für die Bekämpfung der Folter betreffend die Vereinigten Staaten von Amerika, die am 19. Mai 2006 veröffentlicht wurden,
- - unter Hinweis auf die Veröffentlichung der Liste von 759 ehemaligen und derzeitigen Gefangenen in der Bucht von Guantánamo vom 15. Mai 2006 durch das US-Verteidigungsministerium, wobei nicht angegeben wurde, ob die Liste alle Gefangenen enthält,
- - unter Hinweis auf die jüngsten Zahlen der Regierung der Vereinigten Staaten zur Anzahl der Gefangenen in Guantánamo, wonach etwa 275 Gefangene entlassen wurden, 465 weiterhin gefangen gehalten werden, von denen 133 entlassen werden sollen,
- - unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu den Rechten der Gefangenen von Guantánamo auf einen fairen Prozess, insbesondere seine Entschließung vom 7. Februar 2002 zu den Häftlingen in Guantánamo Bay1, seine Empfehlung an den Rat vom 10. März 2004 zu dem Recht der Häftlinge in Guantánamo auf ein faires Verfahren2 und seine Entschließung vom 16. Februar 2006 zu Guantánamo3,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 18. Mai 2006 zur Lage der Menschenrechte in der Welt und die EU-Menschenrechtspolitik 20054,
- - unter Hinweis auf die von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 10. Dezember 1984 angenommene Konvention gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe,
- - unter Hinweis auf die 2001 angenommenen Leitlinien der Europäischen Union gegen Folter und Todesstrafe und für den Menschenrechtsdialog mit Drittländern,
- - unter Hinweis auf das informelle Treffen der EU-Außenminister vom 27. bis 28. Mai 2006 in Wien,
- - unter Hinweis auf die Forderungen, u. a. der deutschen Bundeskanzlerin, des britischen Premierministers und des Generalsekretärs der Vereinten Nationen nach Schließung des Gefängnisses von Guantánamo,
- - gestützt auf Artikel 103 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,
A. in dem Bewusstsein, dass der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte vorsieht, dass niemand willkürlich festgehalten werden darf und Freiheitsentzug nur aus gesetzlichen Gründen und auf der Grundlage gesetzlich festgelegter Verfahren erfolgen darf, und unter dringender Aufforderung an alle Parteien, die Bestimmungen dieses Pakts einzuhalten,
B. mit besonderer Besorgnis aufgrund von Berichten über die Misshandlung von Gefangenen in US-Gewahrsam, Selbstmordversuche von Gefangenen und einen Gefangenenaufstand in Guantánamo; mit der Feststellung, dass die Vereinigten Staaten nur in begrenztem Maße Schritte unternommen haben, um dem nachzugehen und in begründeten Fällen das daran beteiligte Personal zu bestrafen,
C. in Erwägung, dass die drei Selbstmorde von in der Bucht von Guantánamo Gefangenen am 10. Juni 2006 die internationale Besorgnis über das Gefangenenlager weiter vergrößert haben,
D. erfreut darüber, dass einzelnen Gefangenen das Recht auf Zugang zu Einzelgesprächen mit unabhängigen Anwälten eingeräumt wurde,
- 1. fordert die Regierung der Vereinigten Staaten erneut auf, das Gefangenenlager in der Bucht von Guantánamo zu schließen, und drängt darauf, dass jeder Gefangene im Einklang mit dem humanitären Völkerrecht behandelt und unverzüglich in einer fairen und öffentlichen Verhandlung vor ein zuständiges, unabhängiges und unparteiisches Gericht oder internationales Tribunal gestellt wird;
- 2. verurteilt jegliche Form von Folter und Misshandlung und verweist erneut auf die Notwendigkeit der Einhaltung des Völkerrechts;
- 3. fordert die staatlichen Stellen der Vereinigten Staaten auf, sich an die Empfehlung des VN-Ausschusses für die Bekämpfung der Folter zu halten und zu gewährleisten, dass sämtliche "besonderen Verhörmethoden", welche Folter oder eine grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung darstellen, einschließlich Methoden, bei denen sexuelle Erniedrigung, so genanntes "Waterboarding", so genanntes "Short Shackling" und Hunde zur Erzeugung von Angst eingesetzt werden, nicht angewandt werden;
- 4. fordert die Regierung der Vereinigten Staaten auf, den entsprechenden VN-Gremien und internationalen Menschenrechtsorganisationen ungehinderten Zugang zu den Gefangenen in der Bucht von Guantánamo zu gewähren; stellt fest, dass das Internationale Kommittee vom Roten Kreuz die einzige internationale Organisation gewesen ist, dass offiziell Zugang zu den Gefangenen hatte;
- 5. stellt fest, dass die Armee der Vereinigten Staaten erhebliche Bemühungen unternommen hat, um zu gewährleisten, dass Gefangene unter besseren Bedingungen als bisher festgehalten werden, insbesondere bezogen auf medizinische Versorgung, Ernährung, Äußerung und Ausübung ihrer religiösen Rechte und Entspannung;
- 6. ist der Auffassung, dass die Verbesserungen der Haftbedingungen nicht das wirkliche Problem lösen, das in der Verletzung von Rechtstaatlichkeit, internationalem Recht und Menschenrechtsnormen als echtem Anliegen besteht;
- 7. bedauert die offensichtlichen Pläne im US-Verteidigungsministerium, in den Bestimmungen über die Behandlung von Gefangenen eine Festlegung aufzuheben, wonach erniedrigende Behandlungen verboten sind, und die ausdrückliche Bezugnahme auf die Genfer Konventionen und das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter aus dem Regelwerk für Verhöre der US-Armee zu streichen;
- 8. nimmt zur Kenntnis, dass die Vereinigten Staaten den Kampf gegen Terror als "Krieg" bezeichnen, jedoch nicht die Rechte von Gefangenen gemäß den Genfer Konventionen anerkennen; ist der Auffasung, dass trotz des besonderen Charakters des Kampfes gegen den Terrorismus das Völkerrecht eingehalten werden muss;
- 9. stellt fest, dass der Aufbau des neuen Lagers 6, das im August 2006 der Bestimmung übergeben werden soll und auf das modernste, jedoch ohne Fenster, ausgestattet sein wird, nicht auf eine mögliche schnelle Schließung des Gefangenenlagers hindeutet;
- 10 fordert die staatlichen Stellen der Vereinigten Staaten auf, sicherzustellen, dass sämtliche Vorwürfe der Folter und anderer Misshandlungen unter Beteiligung von Angehörigen der US-amerikanischen Sicherheitskräfte unverzüglich, eingehend und glaubwürdig untersucht und gerichtlich verfolgt werden;
- 11. fordert die Regierung der Vereinigten Staaten auf, klarzustellen, ob Minderjährige in Guantánamo unter Verstoß gegen das UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes inhaftiert wurden oder noch inhaftiert sind;
- 12. fordert die staatlichen Stellen der Vereinigten Staaten auf, sicherzustellen, dass freigelassene Gefangene nicht in einen Staat überführt werden, in dem die Gefahr bestehen könnte, dass sie gefoltert oder einer grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung ausgesetzt werden;
- 13. betont, dass der heutige Terrorismus und insbesondere der gegen die Staaten und die in ihnen lebende Bevölkerung gerichtete weltweite Terrorismus eine Bedrohung der Grundrechte und der fundamentalen Menschenrechte darstellt, die wir in unseren Gesellschaften genießen; äußert erneut seine Überzeugung, dass die Bekämpfung des Terrorismus, die zu den Prioritäten der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten gehört, nicht auf Kosten etablierter, gemeinsam getragener Grundwerte wie der Achtung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit erfolgen darf;
- 14. ist der Auffassung, dass durch die Missachtung des Völkerrechts im erklärten "Krieg gegen den Terror" die Glaubwürdigkeit und Stärke im Kampf gegen Terror erheblich geschwächt werden;
- 15. fordert die Europäische Union auf, ein gemeinsames Herangehen an den Gipfel EU-USA zu verfolgen und in einer gemeinsamen Aktion die amerikanische Regierung aufzufordern, das Gefangenenlager in der Bucht von Guantánamo zu schließen und die Gefangenen entsprechend dem Völkerrecht zu behandeln;
- 16. empfiehlt, dem Vorschlag der Delegation von Mitgliedern des Europäischen Parlaments, die kürzlich Guantánamo besucht hat, folgend, eine Adhoc-Delegation nach Guantánamo zu entsenden, wenn es das Europäische Parlament als notwendig und angebracht erachtet;
- 17. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Hohen Vertreter für die GASP, den Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, dem Generalsekretär und dem Präsidenten der Parlamentarischen Versammlung des Europarates sowie dem Präsidenten und dem Kongress der Vereinigten Staaten von Amerika zu übermitteln.
1 ABl. C 284 E vom 21.11.2002, S. 353.
2 ABl. C 102 E vom 28.4.2004, S. 640.
3 Angenommene Texte, P6_TA(2006)0070.
4 Angenommene Texte, P6_TA(2006)0220.