Antrag des Landes Schleswig-Holstein
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen
Punkt 81 der 807. Sitzung des Bundesrates am 17. Dezember
2004 Der Bundesrat möge folgende Entschließung
fassen:
Der Bundesrat begrüßt das Gesetz zur Umsetzung
der Richtlinie 98/44/EG des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 6. Juli 1998 über den rechtlichen
Schutz biotechnologischer Erfindungen
(Biopatentrichtlinie) als Beitrag zur Rechtssicherheit
für den Schutz geistigen Eigentums im Bereich
biotechnologischer Erfindungen.
Der Bundesrat bekräftigt seine Beschlüsse zu
den Drucksachen 655/00 und 546/03 (PDF) und bittet die
Bundesregierung, sich für eine
überprüfung, Verbesserung und Präzisierung
der Biopatentrichtlinie auf europäischer Ebene
einzusetzen. Insbesondere bei der Frage des Umfangs des
Stoffschutzes, dem Verhältnis von Patentrecht und
Sortenschutz und den Angaben über die Herkunft
biologischen Materials sieht der Bundesrat
Nachbesserungsbedarf.