A
Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union und
der Agrarausschuss
empfehlen dem Bundesrat,
zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:
- 1. Der Bundesrat empfiehlt ein Beibehalten der bisherigen Regelung, nach der sich Umweltsiegel ohne staatliche Eingriffe frei auf dem Markt entwickeln können, da die Wirksamkeit einer Gemeinschaftsregelung für ein Umweltsiegel für Fischereiprodukte bezweifelt wird.
Zum einen ist zu beachten, dass für dieses Umweltsiegel Fischereiprodukte unterschiedlicher Herkunft (Seefischerei, Aquakultur, Binnenfischerei) mit gleichem Maßstab gemessen werden müssten. Damit ist zu befürchten, dass derartige Zertifizierungen zu einer Wettbewerbsverzerrung der Fischereiprodukte untereinander führen, was weder im Interesse der Fischwirtschaft und des Handels noch im Interesse des Verbraucherschutzes liegt. Zum anderen erfordert die Überwachung EU-weit geltender Standards einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand, der nicht im Verhältnis zum daraus erwachsenden Nutzen steht.
B
- 2.
Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und
der Wirtschaftsausschuss
empfehlen dem Bundesrat,
von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.