C(2019) 2525 final
Europäische Kommission
Brüssel, den 4.4.2019 C(2019) 2525,final
Herrn Daniel Günther
Präsident des Bundesrates
Leipziger Straße 3 - 4
10117 Berlin
Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
die Kommission dankt dein Bundesrat für seine Stellungnahme zur Mitteilung "Die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit: Stärkung ihrer Rolle bei der Politikgestaltung der EU" (COM (2018) 703 .final).
Die Kommission begrüßt, dass der Bundesrat die Arbeit der Taskforce für Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und "Weniger, aber effizienteres Handeln" sowie die in der Mitteilung enthaltenen Empfehlungen unterstützt. Die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit sind Kernelemente der Agenda der Kommission für eine bessere Rechtsetzung und bilden die Grundlage für die Ausarbeitung ihrer politischen Vorschläge.
Die Kommission versichert dem Bundesrat - auch wenn es in der Tat notwendig ist, die nationalen Parlamente sowie die regionalen und lokalen Behörden stärker in die Subsidiaritätskontrolle einzubinden -, dass sie nicht beabsichtigt, ihre Kontrollpflicht bei der Ausarbeitung ihrer Gesetzesinitiativen an diese Behörden abzugeben. Vielmehr wird die Kommission weiterhin darauf bedacht sein, die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit in allen Phasen der Politikgestaltung, auch in den anfänglichen, zu berücksichtigen. Die Kommission zieht derzeit über ihre Strategie für eine bessere Rechtsetzung Bilanz und wird im Rahmen dieser Bestandsaufnahme eine Feinabstimmung der Folgemaßnahmen zu den Empfehlungen der Taskforce vornehmen. In diesem Zusammenhang nimmt sie die Anmerkungen des Bundesrates zu Folgenabschätzungen zur Kenntnis.
Die Kommission begrüßt die Unterstützung des Bundesrates bezüglich des vorgeschlagenen gemeinsamen Bewertungsrasters. Sie sieht dieses Raster als praktisches Instrument, um ein gemeinsames Verständnis aller beteiligten Akteure dahin gehend zu erreichen, wie die Einhaltung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit in ihren Gesetzgebungsvorschlägen und im anschließenden Gesetzgebungsverfahren beurteilt werden kann. Die strikte Einhaltung dieser Grundsätze ist bei allen Gesetzgebungsinitiativen unbedingt erforderlich, und zwar unabhängig von der Rechtsgrundlage, auf der sie beruhen. Ebenso ist von Fall zu Fall zu bestimmen, welches das geeignete Rechtsinstrument (Verordnung oder Richtlinie) ist, wobei Aspekten wie Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit ebenso Rechnung getragen werden muss wie den Zielen des betreffenden Rechtsinstruments. Die Wahl des jeweiligen Rechtsinstruments wird in der Begründung zu den Gesetzgebungsvorschlägen der Kommission erläutert.
Die Kommission hat dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgeschlagen, den Zeitraum zwischen Weihnachten und Neujahr von der achtwöchigen Frist für die Einreichung begründeter Stellungnahmen auszunehmen. Sie begrüßt in diesem Zusammenhang die Unterstützung des Bundesrates und hei, dass diese zusätzliche Flexibilität .für die nationalen Parlamente die Bedenken des Bundesrates hinsichtlich des Zeitrahmens für die Einreichung von begründeten Stellungnahmen zumindest teilweise ausräumt. Ferner nimmt sie zur Kenntnis, dass der Bundesrat eine Ausweitung der Frist auf 12 Wochen befürwortet, sollte eine Änderung des Vertrags in Betracht gezogen werden.
Die Kommission begrüßt das Interesse des Bundesrates an den aggregierten Antworten auf begründete Stellungnahmen; aggregierte Antworten sollen ausgearbeitet werden, wenn eine erhebliche Anzahl nationaler Parlamente Bedenken in Bezug auf die Subsidiarität geäußert hat. Damit werden die Standpunkte dieser nationalen Parlamente stärker ins Blickfeld gerückt.
Die Kommission hofft, die in der Stellungnahme des Bundesrates aufgeworfenen Fragen mit diesen Ausführungen geklärt zu haben, und sieht der Fortsetzung des politischen Dialogs erwartungsvoll entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
Frans Timmermans
Erster Vizepräsident