912. Sitzung des Bundesrates am 5. Juli 2013
A
- 1. Der Ausschuss für Frauen und Jugend und der Finanzausschuss empfehlen dem Bundesrat, den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 1 des Grundgesetzes beim Deutschen Bundestag einzubringen.
B
- 2. Der Ausschuss für Frauen und Jugend empfiehlt dem Bundesrat ferner, folgende Entschließung zu fassen:
- a) Der Bundesrat stellt fest, dass das Staatsangehörigkeitsrecht dringend reformbedürftig ist. Sowohl im Sinne der Demokratie als auch der Integration ist anzustreben, dass die in Deutschland integrierten und dauerhaft lebenden Menschen als Staatsbürgerinnen und Staatsbürger gleiche Rechte und Pflichten wahrnehmen. Mit dem derzeitigen Staatsangehörigkeitsrecht ist es nicht gelungen, das Auseinanderfallen von Einwohner- und Bürgerschaft deutlich zu reduzieren. Trotz einiger Steigerungen bleiben die Einbürgerungszahlen weit hinter dem Einbürgerungspotenzial zurück. Bemühungen in den Ländern, Ausländerinnen und Ausländern eine realistische Perspektive auf volle Teilhabe und Anerkennung als Staatsbürgerinnen und Staatsbürger zu bieten, werden durch das geltende Bundesrecht begrenzt. Unnötige und unklare Regelungen führen zudem zu einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand.
- b) Der Grundsatz der Vermeidung der Mehrstaatigkeit ist in der Praxis ein Schlüsselproblem des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts. Der vorliegende Gesetzentwurf bietet eine überzeugende Lösung, um das größte Hindernis für mehr Einbürgerungen zu überwinden und zu verhindern, dass junge Deutsche ihre deutsche Staatsangehörigkeit verlieren.
- c) Jenseits dieses wichtigsten und drängendsten Schritts sind weitere Reformschritte zu unternehmen, um ein modernes, praktikables und einbürgerungsfreundliches Staatsangehörigkeitsrecht zu gewährleisten. Dazu sind insbesondere folgende Punkte zu prüfen:
- aa) Beschleunigung von Einbürgerungen durch vereinfachte Verfahren für Personenkreise, die bereits weitgehend integriert sind. Dabei soll auch die Transparenz über die Einbürgerungsvoraussetzungen für Einbürgerungsinteressierte erhöht werden;
- bb) Würdigung der Lebensleistung der ersten Einwanderergeneration und ihres Beitrags zu Wohlstand und Entwicklung Deutschlands durch ein realistisches Angebot für eine rasche Einbürgerung unter erleichterten Bedingungen sowie dauerhafte Ausnahmeregelungen für die älteren Einbürgerungsbewerberinnen und -bewerber;
- cc) angemessene Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit, zum Beispiel bei eigenständiger Lebensunterhaltssicherung von jungen Menschen im Übergang von der Schule zum Beruf;
- dd) Überprüfung und gegebenenfalls Korrektur des Ausschlusses von Personen mit bestimmten Aufenthaltstiteln und von bestimmten Aufenthaltszeiten, etwa zu Studienzwecken oder aus humanitären Gründen;
- ee) Ausweitung des Personenkreises, der bereits durch Geburt in Deutschland die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt.
C
Im federführenden Ausschuss für Innere Angelegenheiten ist eine Empfehlung nicht zu Stande gekommen.