Punkt 16 der 978. Sitzung des Bundesrates am 7. Juni 2019
Der Bundesrat möge beschließen, die Nummer 5 der Entschließung wie folgt zu fassen:
"5. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sowohl Vorschläge für einen Patientenentschädigungsfonds für Schäden in Härtefällen, bei denen die bestehenden Haftungsregelungen nicht greifen, als auch weitere Erleichterungen zur Beweislast und zum Beweismaß zu prüfen. Ebenso ist zu prüfen, ob konkretere Vorgaben zur Verpflichtung der gesetzlichen Krankenkassen in § 66 SGB V zu verankern sind, die Patientinnen und Patienten beim Nachweis eines Behandlungsfehlers unterstützen."
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Durch die beabsichtigte Umformulierung soll die Nummer 5 im Wortlaut des einstimmig gefassten Beschlusses "Patientenorientierung als Element einer zukunftsweisenden Gesundheitspolitik" der 91. GMK gefasst werden. Andernfalls würde den bereits durch den Beschluss der 91. GMK angestoßenen Entwicklungen nicht hinreichend Rechnung getragen.