Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude und zur Änderung weiterer Gesetze

992. Sitzung des Bundesrates am 3. Juli 2020

A

B

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat ferner, die folgende Entschließung zu fassen:

Begründung:

In den stillgelegten Bereichen des deutschen Steinkohlenbergbaus wird methanhaltiges Grubengas vor allem zur Luftreinhaltung und Gefahrenabwehr aufgefangen sowie anschließend einer ökologisch sinnvollen energetischen Verwertung zugeführt. In vielen Fällen wurden Anlagen zur Grubengasnutzung an solchen Standorten konzentriert, an denen auch die Wärme im hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungsprozess genutzt wird. Das im Grubengas als Hauptbestandteil enthaltene Methan ist 21-mal klimaschädlicher als Kohlendioxid. Die Verwertung dient somit auch dem aktiven Klimaschutz.

Grubengas wird bei der Definition von Biogas in § 3 Nummer 10 Buchstabe c Energiewirtschaftsgesetz ("Begriffsbestimmungen") ausdrücklich aufgeführt und subsumiert.

Die Gleichstellung von Grubengas mit erneuerbaren Energien und insbesondere mit Biomasse im Rahmen des GEG unterstützt die klimaschonende und effiziente Verwendung der unvermeidbaren Methanemissionen aus stillgelegten Steinkohlenbergwerken. Die Verwertung von Grubengas in der Wärmeversorgung kann so - neben der Stromerzeugung - ein Baustein zur Sicherung der Vermeidung von Methanemissionen sein.