Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates "Sicherung von Selbständigen und Freiberuflern - Hilfen für die Kultur- und Kreativwirtschaft nachhaltig ausgestalten"

Der Bundesrat hat in seiner 990. Sitzung am 5. Juni 2020 beschlossen, die aus der Anlage ersichtliche Entschließung zu fassen

Anlage
Entschließung des Bundesrates "Sicherung von Selbständigen und Freiberuflern - Hilfen für die Kultur- und Kreativwirtschaft nachhaltig ausgestalten"

Begründung:

Von den notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie sind Selbständige, Freiberufler und weite Teile der Kunst-, Kultur-, Medien- und Kreativwirtschaft in besonderem Maße betroffen. Auch die staatlich geförderten Kultureinrichtungen werden finanziell in Bedrängnis geraten, wofür nach derzeitigem Stand auf der Ebene der Länder und der Kommunen allein die Träger einzustehen haben. Einige Länder haben daher bereits über die Soforthilfen hinaus weitere erhebliche Finanzhilfen zur Konsolidierung der kulturellen und medienbezogenen Infrastruktur auf den Weg gebracht. Diese werden aber nicht ausreichen, um die berufliche Existenz der Begünstigten zu sichern. Hierfür wird es weiterer gemeinsamer Anstrengungen und der Unterstützung des Bundes bedürfen.

Je nach Anzahl der Beschäftigten werden gemeinnützige Institutionen mit ihren breit gefächerten Problemlagen, die ihnen wegen der COVID-19-Krise entstehen können, gar nicht oder nicht hinreichend vom Soforthilfeprogramm des Bundes erfasst. Da diese Einrichtungen nicht darauf ausgerichtet sind, Gewinne zu erzielen, verfügen sie auch nicht über Rücklagen, um beim Wegfall von Einnahmen, Liquiditätsengpässe langfristig zu überbrücken oder Kredite zurückzuzahlen. Viele Betroffene haben einen hohen Eigenerlösanteil zum Beispiel aufgrund von Veranstaltungen, die gegebenenfalls noch lange nicht wieder stattfinden können. Auch die aufgelegten Bürgschaftsprogramme für einen erleichterten Zugang zu Krediten und die Möglichkeit des Ausreichens von Gutscheinen anstelle von Rückerstattungen beim Ausfall von Veranstaltungen helfen hier nur für kurze Zeit bzw. verlagern das Liquiditätsproblem auf einen späteren Zeitpunkt.

Privatwirtschaftlich agierende, aber renditearme Einrichtungen mit mehr als zehn Beschäftigten werden ebenfalls allein von einem Bürgschaftsprogramm des Bundes adressiert. Diese Einrichtungen, die häufig der sogenannten Kultur- und Kreativwirtschaft zugerechnet werden, zeichnen sich durch eine in der Regel geringe Kapitaldecke und eine angespannte Liquidität aus. Kredite - auch bei einer kompletten Verbürgung durch beispielsweise Investitionsbanken - steigern zwar die Liquidität, führen aber auch zu einer Erhöhung der Verschuldung. Besonders betroffen sind hier beispielsweise Unternehmen der Veranstaltungswirtschaft und Kinos, deren Geschäft vollständig weggebrochen ist und die vor allem größere Veranstaltungen und Festivals voraussichtlich für eine längere Zeit nicht mehr durchführen können. Hier sind die Existenzen vieler Branchen betroffen, die weitere Förderprogramme benötigen.