Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände Berlin, 9. August 2018
An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Regierenden Bürgermeister
Michael Müller
Sehr geehrter Herr Präsident,
gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 3 StWG gehören dem Konjunkturrat für die öffentliche Hand vier Vertreter der Gemeinden und der Gemeindeverbände an, die vom Bundesrat auf Vorschlag der kommunalen Spitzenverbände bestimmt werden.
Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistages, Herr Professor Dr. Hans-Günter Henneke, wurde bereits vom Bundesrat zum Mitglied des Konjunkturrates bestimmt und soll dies auch weiterhin bleiben.*
Augenscheinlich haben wir hinsichtlich der jüngsten Wechsel der kommunalen Vertreter im Konjunkturrat die Ernennung durch den Bundesrat aus dem Blick verloren und lediglich gegenüber dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie den Wechsel angezeigt. Wir bitten dies zu entschuldigen und bitten Sie, über die nachstehenden Vorschläge der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände beschließen zu lassen:
- - Der Bundesrat bestimmt gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 3 StWG Herrn Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, zum Mitglied des Konjunkturrates. - Der Bundesrat bestimmt gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 3 StWG Frau Verena Göppert, Ständige Stellvertreterin des Hauptgeschäftsführers des Deutschen Städtetages, zum Mitglied des Konjunkturrates.
- - Der Bundesrat bestimmt gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 3 StWG Herrn Dr. Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, zum Mitglied des Konjunkturrates.
- - Der Bundesrat bestimmt gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 3 StWG Herrn Uwe Zimmermann, Stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, zum stellvertretenden Mitglied des Konjunkturrates.
- - Der Bundesrat bestimmt gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 3 StWG Matthias Wohltmann, Beigeordneter des Deutschen Landkreistages, zum stellvertretenden Mitglied des Konjunkturrates.
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Dedy
* vgl. BR-Drucksache 1 028/01(B)