Unterrichtung durch das Europäische Parlament Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. Juni 2008 zu dem Jahresbericht des Rates an das Europäische Parlament zu den wichtigsten Aspekten und den grundlegenden Weichenstellungen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), der dem Europäischen Parlament gemäß Teil G Nummer 43 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 vorgelegt wurde

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 310843 - vom 30. Juni 2008.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 5. Juni 2008 angenommen.

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. Juni 2008 zu dem Jahresbericht des Rates an das Europäische Parlament zu den wichtigsten Aspekten und den grundlegenden Weichenstellungen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), der dem Europäischen Parlament gemäß Teil G Nummer 43 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 vorgelegt wurde - 2006 (2007/2219(INI))

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass eine klare Definition der Interessen der Europäischen Union für die Erreichung der Ziele ihrer außenpolitischen Maßnahmen und insbesondere ihrer Außenpolitik von wesentlicher Bedeutung ist,

B. in der Erwägung, dass eine größere politische Einheit innerhalb der Europäischen Union notwendig ist, damit die wertebestimmte GASP gestärkt wird und Wirkung zeigt, da die Glaubwürdigkeit der Europäischen Union als globaler Akteur sonst untergraben zu werden droht, wie dies durch die Art und Weise geschehen ist, in der die Europäische Union sich mit China, Russland, dem Irak, Afghanistan, Kuba und der Energiesicherheit befasst hat; in der Erwägung, dass es wünschenswert ist, dass der Vertrag von Lissabon und die verstärkte Rolle des Hohen Vertreters eine stärker zukunftsorientierte und längerfristige außenpolitische Strategie sowie die Einführung eines umfassenden und von allen Mitgliedstaaten unterstützten Konzepts erleichtern werden,

C. in der Erwägung, dass der Vertrag von Lissabon die derzeit bestehenden GASP-Regelungen klar verbessert, wodurch das internationale Profil der Europäischen Union gestärkt und die Wirksamkeit ihres Vorgehens erhöht werden; in der Erwägung, dass jedoch weitere Anstrengungen notwendig sind, um den Entscheidungsprozess im Bereich der Außenpolitik zu vereinfachen, wobei das Ziel darin bestehen sollte, das Vetorecht zu überwinden und die Abstimmung mit qualifizierter Mehrheit einzuführen,

D. in der Erwägung, dass der Druck aufgrund von Krisen und Konflikten außerhalb der Grenzen der Europäischen Union sowie die Notwendigkeit, mit erschreckenden neuen Herausforderungen infolge des sich rasch vollziehenden Klimawandels fertig zu werden, erfordern, dass die GASP eine breitere Perspektive erhält,

E. in der Erwägung, dass die GASP und die künftige Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP), um glaubwürdig sein zu können, Mittelzuweisungen erhalten müssen, die ihren Bestrebungen und spezifischen Zielen entsprechen, und dass in diesem Zusammenhang eine wesentliche Aufstockung der Mittel im Zuge der Halbzeitüberprüfung der Finanziellen Vorausschau im Jahr 2009 und im Rahmen anderer Finanzierungsquellen für notwendig erachtet wird,

Grundsätze

Wirksamkeit, Kohärenz und Sichtbarkeit der GASP

Finanzierung der GASP/GSVP im Lichte des Vertrags von Lissabon