Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, ungeachtet einer Verlängerung der Beschäftigungsdauer von ausländischen Saisonkräften, darauf hinzuwirken, dass bei Inanspruchnahme der Übergangsregelung bis 2011, für Bulgarien und Rumänien bis 2012, die Landwirtschaft hiervon ausgenommen wird. Auch sollten zukünftige Drittstaatsabkommen bereits jetzt vorbereitet werden, um für den Fall, dass der Arbeitskräftebedarf trotz aller Bemühungen nicht gedeckt werden kann, Abkommen mit Drittstaaten umgehend in Kraft gesetzt werden können.