Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13 März 2008 zum Fall des afghanischen Journalisten Perwiz Kambakhsh

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 305610 - vom 9. April 2008.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 13. März 2008 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. unter Hinweis darauf, dass ein regionales Gericht in der nordafghanischen Provinz Balkh am 22. Januar 2008 den 23 jährigen afghanischen Journalisten Sayed Perwiz Kambakhsh wegen Verbreitung eines Artikels über die Rechte der Frauen im Islam, den er aus dem Internet heruntergeladen hatte, zum Tode verurteilte; unter Hinweis darauf dass das Gericht in seinem Urteil zu dem Schluss kamen, dass der Artikel den Tatbestand der "Gotteslästerung" erfülle, und Perwiz Kambakhsh zum Tode verurteilte,

B. unter Hinweis darauf, dass Perwiz Kambakhsh ein Rechtsbeistand verwehrt wurde und ihm sein Urteil ohne angemessene Anhörung verkündet wurde; unter Hinweis darauf, dass er Berichten zufolge geschlagen und mit seiner Hinrichtung bedroht wurde, bis er ein Geständnis unterzeichnete,

C. unter Hinweis darauf, dass eine Delegation des Unabhängigen Journalistenverbandes Afghanistans (AIJA) am 6. Februar 2008 mit dem afghanischen Präsidenten Hamid Karzai in Kabul zusammentraf, ihm Einzelheiten des Falles mitteilte und ihn ersuchte, zugunsten von Perwiz Kambakhsh zu intervenieren;

D. unter Hinweis darauf, dass Artikel 34 der Verfassung Afghanistan eindeutig das Recht auf freie Meinungsäußerung im Einklang mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verteidigt und bestimmt, "Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist unverletzlich jeder Afghane hat das Recht auf Bekundung seiner Gedanken in Rede, Schrift, Darstellungen und mit anderen Mitteln entsprechend den Vorschriften dieser Verfassung",

E. unter Hinweis darauf, dass Journalisten in Afghanistan - vor allem Frauen - in zunehmendem Maße mit Einschüchterung, Todesdrohungen, Entführung und Gewalt konfrontiert sind,

F. unter Hinweis darauf, dass das Todesurteil gegen Perwiz Kambakhsh angesichts der Tatsache verhängt wurde, dass die Generalversammlung der Vereinten Nationen die oben genannte Resolution angenommen hat, mit der ein weltweites Moratorium für den Vollzug der Todesstrafe gefordert wurde, und mittlerweile insgesamt 135 Länder die Todesstrafe auf dem Gesetzeswege oder in der Praxis abgeschafft haben,