Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für die Berufung eines Mitglieds des Verwaltungsrates der Bundesagentur für Arbeit
Der Bundesrat hat in seiner 971. Sitzung am 19. Oktober 2018 beschlossen:
1. Gemäß § 377 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 SGB III zu beantragen, Frau Staatssekretärin a. D. Almuth Hartwig-Tiedt aus dem Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit mit sofortiger Wirkung abzuberufen.
2. Gemäß § 375 Absatz 3, § 377 Absatz 2, § 379 Absatz 2 Nummer 2 SGB III dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorzuschlagen, an ihrer Stelle mit sofortiger Wirkung folgendes Mitglied zu berufen:
Frau Dr. Friederike Haase, Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Landes Brandenburg.
Das Bundesgremienbesetzungsgesetz wurde beachtet. Die unter 2. genannte Person erfüllt die Voraussetzungen des § 378 Absatz 1 SGB III.