A
Der Bundesrat hat in seiner 889. Sitzung am 4. November 2011 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 29. September 2011 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 74 Absatz 2 und Artikel 84 Absatz 1 Satz 5 und 6 des Grundgesetzes zuzustimmen.
B
Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung gefasst:
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bereits vor den im Gesetz geregelten Evaluationsfristen den Vollzug in geeigneter Weise kontinuierlich zu beobachten und bei offensichtlichem Anpassungsbedarf unverzüglich gesetzgeberisch tätig zu werden.
Begründung:
Die Verbesserung der Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen ist ein gemeinsames Ziel von Bund und Ländern aus dem Dresdner Bildungsgipfel von 2008. Darüber hinaus haben die Regierungschefs der Länder Ende 2010 für die beschleunigte Schaffung von einheitlichen und unbürokratischen Regelungen der Anerkennungsverfahren von Bund und Ländern ausgesprochen. Das Gesetz enthält eine Reihe von Regelungen, die sich in der Praxis bewähren müssen. Einem möglichen aus der Umsetzungspraxis erkennbaren Anpassungsbedarf (z.B. im Bereich der Nachqualifizierung und bei der Frage eines Beratungsnetzwerkes) sollte daher möglichst rasch abgeholfen werden.