Bundesministerium für Arbeit und Soziales Berlin, den 21. Februar 2011
An die Präsidentin des Bundesrates
Frau Ministerpräsidentin
Hannelore Kraft
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
der Bundesrat hat in seiner 858. Sitzung am 15. Mai 2009 zu der Zweiten Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung eine Entschließung gefasst (BR-Drs. 242/09(B) ). Darin sieht er grundsätzlichen Handlungsbedarf im Bereich des Berufskrankheitenrechts, insbesondere hinsichtlich der Stichtagsregelungen für rückwirkende Anerkennungen. Die Bundesregierung nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Das Berufskrankheitenrecht ist essentieller Bestandteil des Leistungsrechts der Unfallversicherung. Änderungen der Anerkennungsvoraussetzungen haben daher weitreichende Folgen. Sie erstrecken sich auf das gesamte Leistungsspektrum von der Heilbehandlung und Rehabilitation bis zu Rentenansprüchen und der Hinterbliebenenversorgung. Mögliche Änderungen bedürfen daher einer sehr sorgfältigen Prüfung. Dies hat auch der Bundesrat in seiner Entschließung ausdrücklich betont.
Um die Auswirkungen einschätzen zu können, bedarf es einer retrospektiven Abschätzung früherer Berufskrankheitenfälle sowie einer Prognose der künftigen Entwicklung. Hierbei ist die Bundesregierung auf die Ermittlung potentieller Fallzahlen anhand der statistischen Daten und Erfahrungswerte der gesetzlichen Unfallversicherungsträger angewiesen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales steht diesbezüglich mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V., dem maßgeblichen Spitzenverband der Unfallversicherungsträger, in Kontakt.
Eine Entscheidung in der Sache kann erst getroffen werden, nachdem die Prüfung abgeschlossen ist. Dafür bitte ich um Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ursula von der Leyen
siehe Drucksache 242/09(B)