Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 103923 - vom 28. Februar 2007. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 1. Februar 2007 angenommen.
Das Europäische Parlament,
- - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss vom 29. Mai 2006 mit dem Titel "Die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und den Pazifik-Inseln - Eine Strategie für eine verstärkte Partnerschaft" (KOM (2006) 0248),
- - unter Hinweis auf die vom Rat Allgemeine Angelegenheiten am 17. Juli 2006 angenommenen Schlussfolgerungen zu einer Strategie der Europäischen Union für den pazifischen Raum,
- - unter Hinweis auf das am 23. Juni 2000 in Cotonou unterzeichnete Partnerschaftsabkommen zwischen der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP) und der Europäischen Gemeinschaft ("Abkommen von Cotonou")1,
- - unter Hinweis auf Artikel 89 Absatz 1 des Abkommens von Cotonou, in dem es heißt: "Die AKP-Inselstaaten werden mit spezifischen Bestimmungen und Maßnahmen in ihren Anstrengungen unterstützt, die natürlichen und geographischen Schwierigkeiten und die sonstigen Hemmnisse, die ihre Entwicklung behindern, zu überwinden und ihr Entwicklungstempo zu beschleunigen",
- - in Kenntnis des Berichts des UN-Millennium-Projekts: "Investitionen in die Entwicklung: Ein praktischer Plan zur Erreichung der Millennium-Entwicklungsziele",
- - unter Hinweis auf die Gemeinsame Erklärung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlaments und der Kommission zur Entwicklungspolitik der Europäischen Union: "Der Europäische Konsens"2,
- - unter Hinweis auf die Pariser Erklärung über die Wirksamkeit der Entwicklungshilfe, die am 2. März 2005 von den für die Förderung der Entwicklung zuständigen Ministern der Industrie- und Entwicklungsländer und von den Leitern multilateraler und bilateraler Entwicklungsinstitutionen abgegeben wurde,
- - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. März 2006 zu den Auswirkungen der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) auf die Entwicklung3,
- - gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
- - in Kenntnis des Berichts des Entwicklungsausschusses (A6-0325/2006),
A. in Anbetracht der historischen Verbindungen zwischen europäischen Ländern und dem Pazifischen Raum,
B. in der Erwägung, dass die meisten Inselländer im pazifischen Raum erst seit relativ kurzer Zeit ihre Unabhängigkeit erlangt haben,
C. in der Erwägung, dass die Europäische Union in der Region aufgrund der überseeischen Gebiete Neukaledonien, Französisch-Polynesien, Wallis und Futuna (Frankreich) sowie die Pitcairninseln (Vereinigtes Königreich) stark präsent ist,
D. unter Hinweis darauf, dass die Bewegung für einen unabhängigen und nuklearfreien pazifischen Raum sowohl für die Einstellung aller Atomtests in der Region als auch die Achtung der Würde ihrer indigenen Völker kämpft,
E. in der Erwägung, dass die Europäische Union mit einem Entwicklungshilfevolumen von insgesamt mehr als 1,8 Mrd. EUR seit dem Beitritt der ersten Inselländer im Pazifik zum ersten Abkommen von Lomé im Jahre 1975 ein wichtiger Geldgeber für die Region ist,
F. in Anbetracht des von den 16 Mitgliedsländern des Pazifik-Insel-Forums angenommenen Pazifik-Plans, der auf die Stärkung der regionalen Zusammenarbeit und Integration abzielt und dabei das Wirtschaftswachstum, die nachhaltige Entwicklung, die verantwortungsvolle Staatsführung und die Gewährleistung von Sicherheit durch Regionalismus in den Vordergrund stellt und die Gelegenheit zur Förderung der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und dem pazifischen Raum bietet,
G. in der Erwägung, dass die Inselländer im Pazifik mit beträchtlichen Problemen konfrontiert sind, die sich aus einem starken Bevölkerungswachstum, einem unzureichenden Angebot an qualifizierten Arbeitskräften, einem geringen Wirtschaftswachstum, ethnischen Spannungen, sozioökonomischen Ungleichheiten, Versäumnissen der Regierungen und den Auswirkungen globaler Wirtschaftstrends ergeben, was Besorgnis hinsichtlich einer weiteren Verschlimmerung der Armut und Instabilität in der Region hervorruft,
H. in der Erwägung, dass im pazifischen Raum erhebliche natürliche Ressourcen vorhanden sind, die Grundbesitzverhältnisse jedoch sehr kompliziert sind, wodurch die Erschließung in einigen Fällen behindert werden kann,
I. in der Erwägung, dass es sich bei den pazifischen AKP-Staaten mit Ausnahme von Tonga, das eine konstitutionelle Monarchie ist, um voll ausgereifte Demokratien handelt,
- 1. begrüßt es, dass die Kommission nach einer dreißigjährigen Zusammenarbeit, die sich im Anschluss an die Unterzeichnung des ersten Abkommens von Lomé im Jahre 1975 und des Abkommens von Cotonou im Juni 2000 ergeben hat, die Ausarbeitung der ersten EU-Strategie für den pazifischen Raum in Angriff genommen hat;
- 2. betont, dass die Europäische Union als wichtiger Geldgeber für die Region die Gelegenheit hat, eine Strategie auszuarbeiten, die die Inselländer im Pazifik bei der Erreichung der Millennium-Entwicklungsziele unterstützen wird;
- 3. weist auf die Heterogenität der Region hin und fordert deshalb eine flexible Gestaltung der Strategie der Kommission, um zu gewährleisten, dass die Entwicklungshilfe auf der Grundlage nationaler und regionaler Prioritäten kanalisiert wird, wodurch der größtmögliche Nutzen für die stärker wie auch die weniger entwickelten Länder des pazifischen Raums erreicht werden kann;
- 4. schließt sich der Ansicht der Kommission an, dass der politische Dialog mit dem Pazifik-Insel-Forum, dessen führende Persönlichkeiten ein neues Abkommen angenommen haben, durch welches das Forum zu einer völkerrechtlich anerkannten zwischenstaatlichen Organisation wird, vertieft werden muss; betont zugleich, dass bei jeder Ausweitung des Dialogs auf regionaler Ebene auch die Bedürfnisse der ärmsten Länder der Region angesprochen werden müssen;
- 5. betont, dass bei jeder Strategie die Entwicklungsbedürfnisse aller Inselländer im Pazifik, insbesondere der ärmsten, ausreichend berücksichtigt werden müssen, um sie bei ihren Bemühungen zu unterstützen, die Millennium-Entwicklungsziele zu erreichen;
- 6. ist sich der Tatsache bewusst, dass der pazifische Raum über eine Fülle von natürlichen Ressourcen verfügt, insbesondere Fischbestände, Mineralien und Wälder, und dass Landwirtschaft und Tourismus in vielen Ländern der Region die Hauptstützen der Volkswirtschaft sind; unterstreicht deshalb, dass eine ökologisch und wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung im Mittelpunkt jeder Strategie stehen muss, die sich auf diese Schlüsselbereiche bezieht; betont, dass die Nutzung der natürlichen Ressourcen zur Entstehung von Einkommen für die gesamte Bevölkerung der Inselländer im Pazifik beitragen und insbesondere die Linderung der Armut fördern muss;
- 7. anerkennt die Bedeutung der Finanzhilfe der Europäischen Union für die Förderung der örtlichen Fischerei in der Region, die eine Haupteinnahmequelle für die Inselländer im Pazifik und insbesondere für die Staaten mit niedrigeren Bruttonationaleinkommen, wie Kiribati, die Marschallinseln, Mikronesien und Tuvalu, darstellt;
- 8. betont die Bedeutung einer verantwortungsvollen Bewirtschaftung im Fischereisektor, um einer Überfischung und destruktiven Fangmethoden entgegenzuwirken und zu vermeiden, dass Umweltgefahren das Leben im Meer vernichten, was insbesondere für den Thunfischfang gilt, da der Pazifik zu den weltweit ergiebigsten Fanggründen für diese Art gehört;
- 9. begrüßt den regionalen Ansatz, für den sich die Inselländer im Pazifik bei der Bewirtschaftung der Thunfischbestände in ihrer Region entschieden haben, und ermutigt die Europäische Union, zukünftige Verhandlungen über Thunfischfangabkommen mit der gesamten Region statt mit Einzelstaaten zu führen;
- 10. ist sich der Bedeutung der Erhebung von Fanglizenzgebühren für den weiträumigen Thunfischfang in den ausschließlichen Wirtschaftszonen der Länder in der Region bewusst, da diese für Pazifik-Inselländer eine wichtige Einkommensquelle sind, insbesondere für die Länder mit niedrigen Einkommen wie Kiribati, die Marshall-Inseln, Mikronesien und Tuvalu; ist jedoch besorgt über die innerhalb der ausschließlichen Wirtschaftszonen verarbeiteten niedrigen Fangmengen und die daraus resultierenden Einkommensverluste;
- 11. begrüßt den Vorschlag der Kommission, die Bemühungen um die Förderung eines nachhaltigen Fischereimanagements dadurch zu verstärken, dass die Monitoring-, Kontroll- und Überwachungssysteme der Region unterstützt werden, und die Fähigkeit zur Bekämpfung des illegalen, nicht gemeldeten oder unregulierten Fischfangs zu verbessern;
- 12. fordert die Europäische Union und die Inselländer im Pazifik auf, den internationalen Aktionsplan der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) gegen den illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischfang zu unterstützen; hält dies für eine Priorität, wenn Fischereiabkommen mit Drittländern abgeschlossen werden;
- 13. fordert die Europäische Union und die Inselländer im Pazifik auf, eng zusammenzuarbeiten, um den illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischfang in der Region abzustellen, und dabei jegliche Anstrengungen zu unternehmen, ihren Verpflichtungen als Hafen- und/oder Flaggensstaaten nachzukommen;
- 14. empfiehlt, dass die stärker entwickelten Inselländer im Pazifik die Verarbeitung vor Ort weiter ausbauen und so mehr Arbeitsplätze schaffen und die Möglichkeit der Europäischen Investitionsbank prüfen, kleinen und mittleren Unternehmen, die im Eigentum von Anteilseignern von den Pazifik-Inseln stehen, Darlehen zu Vorzugsbedingungen zur Verbesserung der Verarbeitungskapazitäten zur Verfügung zu stellen und um der Region mehr Einnahmen zu verschaffen; begrüßt die Evaluierung der Fischbestände und Fangkapazitäten durch die Fischerei-Agentur des Pazifik-Forums und fordert dort, wo Kapazitätssteigerungen möglich sind, einen Ausbau der lokalen Fangflotten;
- 15. fordert die Kommission auf, eine Untersuchung der ökologischen und sozialen Folgen des illegalen und in großem Maßstab betriebenen industriellen Holzeinschlags und der damit zusammenhängenden wirtschaftlichen Tätigkeiten in den Pazifik-Ländern durchzuführen;
- 16. fordert die Kommission auf, ihr Augenmerk auf die rasche Durchführung des Übereinkommens über die biologische Vielfalt und damit zusammenhängender Abkommen zu richten, insbesondere des Arbeitsprogramms zu Schutzgebieten, das ein wirksames Instrument zur Verhinderung der weiteren Vernichtung oder Schädigung von Wald- und Meeresökosystemen im pazifischen Raum ist;
- 17. fordert die Kommission auf, die ökologisch und sozial verantwortliche Forstbewirtschaftung und die Anwendung zuverlässiger Systeme, die den europäischen Verbrauchern glaubwürdige Garantien dafür bieten, dass das Holz für auf dem EU-Markt verkaufte Holzerzeugnisse aus nachhaltigen Quellen stammt, stärker zu unterstützen; betont die Bedeutung eines Paradigmenwechsels, d. h. eines Übergangs vom exzessiven, in großem Maßstab betriebenen industriellen Holzeinschlag zu ökoforstwirtschaftlichen Projekten, um den lokalen Gemeinschaften zu Einnahmen zu verhelfen und zur Linderung der Armut beizutragen;
- 18. begrüßt das im September 2000 unterzeichnete Übereinkommen über die Erhaltung und Bewirtschaftung weit wandernder Fischbestände im westlichen und mittleren Pazifik, dessen Ziel die langfristige nachhaltige Nutzung der Thunfischbestände ist, als Zeichen der Zusammenarbeit zwischen den Inselländern im Pazifik und den Hochseefischerei betreibenden Nationen;
- 19. betont, dass für die Bewirtschaftung von Bodenschätzen, die sowohl für die stärker entwickelten als auch für die weniger entwickelten Inselländer im Pazifik eine wesentliche Devisenquelle sind, erheblich höhere Investitionen erforderlich sind, um die vorzeitige Erschöpfung der Ressourcen zu vermeiden, wie sie in Nauru nach 50 Jahren ununterbrochenen Phosphatabbaus zu beobachten war;
- 20. fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit den Inselländern im Pazifik zu gewährleisten, dass alle von den in der Region tätigen Erdöl-, Bergbau- und Erdgasunternehmen an die einzelnen Regierungen abgeführten Steuern und Abgaben in ihren veröffentlichten Jahresabschlüssen vollständig offen gelegt werden;
- 21. weist auf die wirtschaftliche Bedeutung des Tourismus für die Region hin, die darauf beruht, dass einer der wichtigsten Pluspunkte der Pazifik-Inseln ihre idyllische Lage ist; betont, dass jede Förderung des Tourismus in der Region mit einer verstärkten lokalen Eigenverantwortung für touristische Einrichtungen einhergehen muss, um die Nachhaltigkeit des Tourismussektors zu gewährleisten und den größtmöglichen Nutzen für die lokale Wirtschaft zu erzielen;
- 22. fordert, dass alle Atomtests verboten werden, und hält es für unbedingt erforderlich, die gesamte Region atomfrei zu machen und die durch die Atomtests verursachten Schäden an der Umwelt, den Ökosystemen und der öffentlichen Gesundheit zu beheben;
- 23. erkennt an, dass sich die Einrichtung von Billigfluglinien, die die Region anfliegen, für die Volkswirtschaften der Pazifik-Inseln als vorteilhaft erwiesen hat, und fordert, dass Hemmnisse für eine "Openskies"-Politik ausgeräumt werden, wobei allerdings beim Ausbau des Flugverkehrs besonnen gehandelt werden muss, um die Emissionen und andere Auswirkungen eines verstärkten Flugverkehrs auf die Umwelt auf ein Minimum zu beschränken;
- 24. betont, dass in der Mehrzahl der Fälle nur die reicheren Länder mit einer besser entwickelten Infrastruktur und häufigeren Flugverbindungen eine bedeutende Anzahl von Touristen pro Jahr verzeichnen können; unterstreicht, dass die Entwicklungshilfe in diesen Fällen weiterhin zur Finanzierung der Infrastruktur und zur Förderung eines nachhaltigen Tourismus verwendet werden muss;
- 25. fordert die Kommission auf, im Rahmen des 10. Europäischen Entwicklungsfonds die Unterstützung der Systeme der allgemeinen und technischen Ausbildung der Staaten der Region, deren Entwicklung durch Lücken in diesem Bereich beeinträchtigt wird, in den Vordergrund zu stellen;
- 26. anerkennt die Bedeutung der Landwirtschaft als elementare Einkommensquelle, die auch die Ausfuhrerlöse umfasst, und als Mittel für die Sicherung des Lebensunterhalts und für die Beschäftigung in der Region;
- 27. betont, dass die Globalisierung zusammen mit dem Verlust des präferenziellen Zugangs zum EU-Markt bereits jetzt tief greifende wirtschaftliche Auswirkungen auf die Region und insbesondere auf Fidschi hat;
- 28. betont, dass in weniger entwickelten Ländern, die hauptsächlich von der Subsistenzwirtschaft leben, ein allmählicher Übergang von der Erzeugung von Grundnahrungsmitteln zur Erzeugung von exportgeeigneten Agrarprodukten erfolgen sollte, um mehr landwirtschaftliche Erzeugnisse für die Ausfuhr bereitstellen zu können, und dass die Rentabilität der Schaffung von Einrichtungen zur Verarbeitung und Verpackung von Lebensmitteln geprüft werden sollte;
- 29. betont, dass qualifizierte Arbeitskräfte eine wichtige Voraussetzung für das Wirtschaftswachstum in den Pazifik-Ländern sind, und fordert die Kommission deshalb auf, nationale Politikrahmen zu unterstützen, deren Ziel es ist, Berufsausbildungseinrichtungen zu schaffen und andere Ausbildungsmaßnahmen anzubieten, um die lokale Industrie in den Pazifik-Ländern zu fördern;
- 30. verweist auf die Bedeutung des intraregionalen Handels und des Handels zwischen dem pazifischen Raum und der Europäischen Union, u. a. im Rahmen regionaler Handelsabkommen wie der Handelsabkommen zwischen den Inselländern im Pazifik (PICTA), des vorgeschlagenen Pazifik-Abkommens über engere Wirtschaftsbeziehungen (PACER) und des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens, als Mittel zur Förderung der wirtschaftlichen Prosperität in der Region;
- 31. appelliert angesichts der Kosten für die Verwaltung und Abwicklung derartiger Handelsabkommen, einschließlich der Umsetzung der Pazifik-Strategie durch die Inselländer im Pazifik und regionale Organisationen wie das Sekretariat des Pazifik-Forums, an die Kommission, angemessene finanzielle und technische Unterstützung für die rechtzeitige und wirksame Durchführung derartiger Abkommen zu gewähren;
- 32. schließt sich der Einschätzung der Kommission in Bezug auf die Bedeutung wichtiger regionaler Akteure wie Australien, Neuseeland, die USA und Japan an, da sie für den pazifischen Raum wichtige Geldgeber und Handelspartner sind und dass sich die bilateralen Beziehungen zwischen der Europäischen Union und diesen Ländern durch ein verstärktes Engagement im pazifischen Raum verbessern werden;
- 33. schließt sich der Auffassung der Kommission an, dass die Wirksamkeit der geleisteten Hilfe durch eine bessere Koordinierung der Hilfsmaßnahmen mit anderen Partnern in der Region wie beispielsweise Australien und Neuseeland verbessert würde;
- 34. betont, dass der pazifische Raum eine Region von geopolitischer Bedeutung ist, und bringt seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass eine Rivalität zwischen den Staaten politisch motivierte Hilfeleistungen von geringer Qualität zu Lasten einer längerfristigen Entwicklung, Nachhaltigkeit der Ressourcen und verantwortungsvollen Staatsführung begünstigen kann;
- 35. fordert die Kommission auf einzusehen, dass die Grundbesitzverhältnisse, insbesondere in Papua-Neuguinea, auf den Salomonen, in Vanuatu und in Neukaledonien (einem französischen überseeischen Gebiet) sehr kompliziert und regelrechte Hindernisse für die Entwicklung sind; fordert die Kommission deshalb nachdrücklich auf, die von diesen Ländern und diesem überseeischen Gebiet eingeleiteten nationalen Bodenreforminitiativen zu unterstützen;
- 36. fordert die Kommission auf, Strategien zur Bekämpfung der raschen Ausbreitung von HIV/Aids in der Region, die in Ländern wie Papua-Neuguinea in zunehmendem Maße zu beobachten ist, zu initiieren;
- 37. weist auf die vier von Malaria betroffenen Länder in der Region hin, nämlich Papua- Neuguinea, die Salomonen, Vanuatu und Timor-Leste; fordert die Kommission nachdrücklich auf, Programme zur Inangriffnahme dieses Problems auszuarbeiten und sicherzustellen, dass ein ausreichender Schutz vor Malaria gegeben ist, beispielsweise durch die Versorgung der betroffenen Länder mit Moskitonetzen;
- 38. betont, dass zur Sicherstellung effizienter Hilfslieferungen die Förderung einer verantwortungsvollen Staatsführung in der gesamten pazifischen Region von ausschlaggebender Bedeutung ist, um Korruption, eines der größten Hindernisse bei der Erreichung der Millennium-Entwicklungsziele, zu verhindern und eine nachhaltige Entwicklung sicherzustellen; unterstreicht, dass nationale Institutionen und transparente und wirksame Verfahren etabliert werden müssen, damit die Entwicklungshilfe die Empfänger in der Region, für die sie bestimmt ist, auch erreicht;
- 39. teilt die Auffassung der Kommission, dass sich politische Instabilität und Konflikte verheerend auf die wirtschaftliche Entwicklung der Region auswirken können, insbesondere in Form von Einnahmeverlusten im Tourismus und Zerstörung der wirtschaftlichen Infrastruktur;
- 40. dringt darauf, dass die verstärkte Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und den Pazifik-Inseln durch eine verstärkte Unterstützung der Parlamente dieser Staaten zum Ausdruck kommt, um ihre Kapazitäten und ihre Rolle bei der Förderung der regionalen politischen Stabilität zu verbessern;
- 41. macht auf die Anfälligkeit der Inselländer im Pazifik für Naturkatastrophen und deren verheerende Auswirkungen auf ihre Volkswirtschaften aufmerksam; schließt sich deshalb der Forderung der Kommission nach Auflage eines regionalen Programms zur Vorbereitung auf den Katastrophenfall an;
- 42. schließt sich der Auffassung der Kommission an, dass die Inselländer im Pazifik angesichts der potenziellen Folgen des steigenden Meeresspiegels für die Region ein großes Interesse an Fragen des Klimawandels haben; nimmt den Aktionsrahmen der Pazifik-Inseln zum Klimawandel für 2006 bis 2015 als einen regionalen Mechanismus zur Förderung von Reaktionen auf den Klimawandel zur Kenntnis und fordert eine Ausweitung des Dialogs zwischen der Europäischen Union und dem pazifischen Raum mit Blick auf die Inangriffnahme von Fragen des Klimawandels und damit zusammenhängender Belange;
- 43. weist auf die Lage in Timor-Leste hin, wo es im Mai und im Juni 2006 zu Gewalttätigkeiten gekommen ist, und äußert die Hoffnung, dass die Kommission die Regierung von Timor-Leste in enger Zusammenarbeit mit der internationalen Gemeinschaft bei der Inangriffnahme der Probleme, die der Krise zugrunde liegen und dazu beigetragen haben, einschließlich der Herstellung politischer Stabilität, der Bekämpfung der Armut, der sozialen Entwicklung und der Aussöhnung verschiedener gesellschaftlicher Gruppen unterstützen wird;
- 44. begrüßt die Schlussfolgerungen des Rates vom 17. Juli 2006 zu einer Strategie der Europäischen Union für den pazifischen Raum und die Tatsache, dass darin der Bekämpfung der Armut, der Erreichung der Millennium-Entwicklungsziele , der Entwicklung der Humanressourcen und Gesundheitsthemen ein hoher Stellenwert eingeräumt wird; bedauert es allerdings, dass der Rat seine Schlussfolgerungen angenommen hat, ohne die Bekanntgabe des Standpunkts des Parlaments abzuwarten;
- 45. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie den Regierungen und Parlamenten der Inselländer im pazifischen Raum zu übermitteln.
- 1 Partnerschaftsabkommen zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits, unterzeichnet in Cotonou am 23. Juni 2000 (ABl. L 317 vom 15.12.2000, S. 3).
- 2 ABl. C 46 vom 24.2.2006, S. 1.
- 3 Angenommene Texte, P6_TA(2006)0113.