877. Sitzung des Bundesrates am 26. November 2010
A
Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union und der Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:
- 1. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich die Mitteilung, die eine Vermeidung von Katastrophen bei der teilweise intensiven Erdöl- und Erdgasförderung und der anhaltenden Exploration vor europäischen Küsten zum Ziel hat.
- 2. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass zunächst die Eigenverantwortung der Betreiber/Industrie umfassend gewährleistet sein muss. Ein Eingreifen der Ölbekämpfungskräfte der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) sollte nur subsidiär eingeleitet werden können.
- 3. Die derzeit geplante verstärkte europäische Katastrophenabwehr ist hier jedoch allenfalls nur als Reserve-Option einzubeziehen. Ein Aufbau von Spezialfähigkeiten für Offshore-Risiken ist nicht auf die EU-Notfalleinsatzkapazitäten auszuweiten. Es darf nicht zu einer Verlagerung des Betriebsrisikos und der damit verbundenen Kosten für die Schadensbeseitigung auf die Allgemeinheit (EU, Mitgliedstaaten) im Rahmen des Katastrophenschutzes kommen.
B
- 4. Der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik, der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß § § 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.
C
- 5. Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Bundesrat ferner, wie folgt zu beschließen:
Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für die Beratungen der Vorlage in den Gremien des Rates (Ratsarbeitsgruppe "Energie") einen Vertreter des Landes Niedersachsen, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (MR Norbert Conrad).
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
Die von der Kommission angekündigten Rechtsvorschriften und weiteren Maßnahmen haben für den Vollzug in den Ländern und damit für die Aktivitäten der Erdöl- und Erdgasindustrie große Bedeutung. So sollen für die Erdöl-und Erdgasaktivitäten im Offshore-Bereich Vorgaben formuliert werden, die im Vergleich zum bestehenden Rechtsstand zusätzliche Anforderungen darstellen können. Aus Sicht des Landes Niedersachsen ist die Benennung eines Bundesratsbeauftragten erforderlich, um die Bundesregierung bei den Beratungen der Kommission zu unterstützen.
Hinsichtlich der Benennung hat eine Abstimmung auf Ebene des Länderausschusses Bergbau stattgefunden. Die Benennung erfolgt lediglich für die Dauer der Beratungen.