Der Bundesrat hat in seiner 923. Sitzung am 13. Juni 2014 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 22. Mai 2014 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.
Der Bundesrat hat ferner die folgende Entschließung gefasst:
- 1. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um zu gewährleisten, dass ökologische Vorrangflächen in einem räumlichen Bezug zur Betriebsstätte liegen und eine Verlagerung der Verpflichtung aus landwirtschaftlichen Gunstregionen auf ertragsschwache Standorte verhindert wird.
- 2. Der Bundesrat begrüßt, dass die Bundesregierung der Bitte des Bundesrates nachkommen will und bergbautreibende Betriebe in die Liste der Unternehmen, denen nach Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 keine Direktzahlungen gewährt werden, aufnehmen wird.
- 3. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die ökologischen, ökonomischen und sozialen Wirkungen der GAP-Reform und insbesondere den ökologischen Erfolg des Greenings im Rahmen einer Halbzeitbewertung unabhängig evaluieren zu lassen und bei Nichterfüllung der europäischen Zielvorgaben entsprechende Konsequenzen einzuleiten.