Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. Januar 2009 zur Strategie der Europäischen Union gegenüber Belarus

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 0918 - vom 4. Februar 2009.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 15. Januar 2009 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass der Rat in seinen oben genannten Schlussfolgerungen vom 13. Oktober 2008 die Hoffnung auf eine schrittweise erneute Annäherung an Belarus sowie seine Bereitschaft bekräftigt, einen Dialog mit den belarussischen Behörden und anderen politischen Kräften im Land zu entwickeln, um echte Fortschritte im Hinblick auf die Demokratie und die Achtung der Menschenrechte zu unterstützen,

B. in der Erwägung, dass der Rat, um den Dialog mit den belarussischen Behörden und die Annahme positiver Maßnahmen zur Stärkung der Demokratie und Verbesserung der Achtung der Menschenrechte zu unterstützen, beschlossen hat, die gegen einige führende belarussische Politiker verhängten Reisebeschränkungen für einen verlängerbaren Zeitraum von sechs Monaten auszusetzen - mit Ausnahme aller an den Verschleppungen der Jahre 1999 und 2000 beteiligten Personen und des Vorsitzenden der Zentralen Wahlkommission,

C. in der Erwägung, dass die Kommission als Reaktion auf die von Belarus unternommenen positiven Schritte in Bereichen wie Energie, Umweltschutz, Zölle, Verkehr und Lebensmittelsicherheit bereits in einen "intensivierten Dialog" mit dem Land eingetreten ist und ihre Bereitschaft bekräftigt hat, diese für beide Seiten wertvollen Fachgespräche weiter auszubauen,

D. in der Erwägung, dass die OSZE/BDIMR-Wahlbeobachtungsmission in ihrem Abschlussbericht angab, dass bei den Wahlen vom 28. September 2008, die in einem streng kontrollierten Umfeld mit einem kaum wahrnehmbaren Wahlkampf durchgeführt wurden und in Bezug auf die Auszählung der Stimmen und die Zusammenstellung der Ergebnisse von den verschiedenen Wahllokalen von mangelnder Transparenz gekennzeichnet waren, zwar einige geringfügige Verbesserungen zu verzeichnen waren, sie letztendlich jedoch den international anerkannten demokratischen Standards nicht genügten, in der Erwägung, dass Lidija Ermoschina, Leiterin der zentralen Wahlkommission in Belarus, zugegeben hat, dass die Wahlen vom September 2008 nicht die "volle und bedingungslose Anerkennung der europäischen Partner im Hinblick auf die Erfüllung internationaler Standards" erhielten und deshalb das "vorrangigste Ziel" der Wahlen nicht erreicht worden sei,

E. in der Erwägung, dass die Initiative Östliche Partnerschaft von der Kommission auf den Weg gebracht wurde, um die Zusammenarbeit mit einer Reihe osteuropäischer Länder zu verstärken, wobei die Einbeziehung von Belarus der dortigen Erfüllung bestimmter Kriterien im Hinblick auf Demokratie, Achtung der Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit unterliegt,

F. unter Hinweis darauf, dass der belarussische Außenminister Syarhei Martynau erklärt hat, Belarus sehe die Teilnahme an der Initiative Partnerschaft Ost positiv, und er hinzugefügt hat, Belarus beabsichtige, sich an dieser Initiative zu beteiligen,

G. in der Erwägung, dass die belarussischen Behörden Alexander Barazenka, einen Aktivisten der Opposition, wegen seiner Rolle bei einer Demonstration im Januar 2008 zu einem Jahr Freiheitsentzug verurteilt haben,

H. in der Erwägung, dass die belarussischen Regierungsstellen einer zunehmenden Zahl von protestantischen und römischkatholischen Priestern und Nonnen das Recht verwehren, ihren Glauben zu predigen und Religionsunterricht zu erteilen,