Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Berlin, 16. Juni 2020
Parlamentarischer Staatssekretär
An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Dr. Dietmar Woidke
Sehr geehrter Herr Präsident,
namens der Bundesregierung übersende ich Ihnen in der Anlage die Antwort der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates zum Dritten Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Drittes Bürokratieentlastungsgesetz) vom 8. November 2019 (BR-Drs. 538/19(neu) ).
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Bareiß siehe Drucksache 538/19(neu) (B)
Entschließung des Bundesrates zum Dritten Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Drittes Bürokratieentlastungsgesetz) vom 8. November 2019 (BR-Drs. 538/19(neu) )
Weitere wichtige Maßnahmen des Bürokratieabbaus
Mit dem dritten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG III) hat die Bundesregierung einen wichtigen Schritt zum Bürokratieabbau unternommen. Bürokratieabbau ist eine Daueraufgabe und ein wichtiger Pfeiler der Mittelstandsstrategie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Weitere wichtige Maßnahmen und Initiativen zur Bürokratieentlastung sind:
- - Anhebung der Umsatzgrenze der Istversteuerung nach § 20 Absatz 1 Nummer 1 des Umsatzsteuergesetzes von 500.000 € auf 600.000 € mit dem Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen vom 21.12.2019 (BGBl I 2019 S. 2875), das zum 01.01.2020 in Kraft getreten ist.
- - Anhebung der Schwelle für die Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragen im 2. Datenschutz- Anpassungs- und Umsetzungsgesetz vom 20.11.2019 (BGBl I 2019 S. 1626) von 10 auf 20 Beschäftigte, das zum 26.11. 2019 in Kraft getreten ist.
- - Initiative zur Reduzierung von Statistikpflichten mittels Einrichtung eines Basisregisters und einer einheitlichen Wirtschaftsnummer, die einen weiteren wichtigen Baustein der Bundesregierung zum Bürokratieabbau darstellt. Die damit verbundene Vernetzung und Digitalisierung der Register würde die Meldepflichten für Unternehmen erheblich reduzieren, indem Doppelerhebungen vermieden werden (sog. Once-Only-Prinzip).
- - Nutzerfreundliche Gestaltung elektronischer Verfahren mit der Verwaltung. Die entsprechenden Projekte werden im Zuge der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) in den nächsten Monaten realisiert.
- - Maßnahmen zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren (u.a. das Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz (sic!) und das Planungsbeschleunigungsgesetz III). Der Koalitionsausschuss hat im Rahmen seiner Beschlüsse vom 8. März 2020 die Bundesregierung gebeten, bis zum Sommer den Entwurf eines Investitionsbeschleunigungsgesetzes sowie einen Vorschlag für die in ihrem Zuständigkeitsbereich liegenden exekutiven Maßnahmen vorzulegen. Die dem Koalitionbsschluss angefügten Eckpunkte betreffen die Planungsbeschleunigung für die Bereiche Verkehrsinfrastrukturausbau, digitale Infrastruktur, Gerichtsverfahren und allgemeines Verwaltungsrecht. Die diesbezüglichen Beratungen in Bundestag und Bundesrat sind in der zweiten Jahreshälfte 2020 vorgesehen.
- - Planungssicherstellungsgesetz: Wichtige Planungs- und Genehmigungsverfahren müssen auch vor dem Hintergrund der Herausforderungen durch die COVID-19-Pandemie ordnungsgemäß durchgeführt werden können. Dies gilt namentlich mit Blick auf Verfahrensschritte, die üblicherweise die physische Anwesenheit einer Vielzahl von Menschen erfordern, wie z.B. öffentliche Auslegungen oder Erörterungstermine. Das am 29. Mai 2020 in Kraft getretene Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) stellt dafür adäquate Ersatzoptionen wie z.B. Bekanntmachungen im Internet und Online-Konsultationen bereit.
- - Vereinbarung zu einem Belastungsmoratorium: Der Koalitionsausschuss hat am 22.04.2020 ein Belastungsmoratorium vereinbart. Belastungen für Beschäftigte und Unternehmen durch Gesetze und andere Regelungen sind danach möglichst zu vermeiden. Die Unterstützungsmaßnahmen für die Wirtschaft sollen nicht durch neue Belastungen konterkariert werden dürfen.
- - Überprüfung der gesetzlichen Melde-, Berichts-, Prüf-, und Ausschlussfristen: Das BMWi wurde von Wirtschaftsverbänden auf die Schwierigkeiten von Unternehmen bei der Einhaltung gesetzlicher Melde-, Berichts-, Prüf-, und Ausschlussfristen und bei der Durchführung von Genehmigungsverfahren hingewiesen und um Entwicklung kurzfristiger Lösungen gebeten. Dabei wurden auch Listen zu Regelungen in Bundeszuständigkeit zugesandt. Die darin enthaltenen Fristen beruhen auf Regelungen in unterschiedlicher Ressortzuständigkeit. Im Dialog mit den anderen federführenden Ministerien wird auf Fachebene nach sachgerechten und unbürokratischen Lösungen gesucht. Für die überwiegende Zahl der Fristenprobleme wurde bereits eine sachgerechte Lösung gefunden.
- - Ankündigung der Europäischen Kommission, ein "One In, One Out" - Prinzip auf europäische Vorhaben anzuwenden. Damit hat die Bundesregierung ein mit Nachdruck verfolgtes Anliegen aus dem Koalitionsvertrag erfüllt.
Zentrale weitere Anliegen der Wirtschaft zum Bürokratieabbau, die auch Eingang in die Mittelstandsstrategie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie gefunden haben, zielen auf Änderungen des Steuerrechts ab: Seit langem wird z.B. eine Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Unterlagen im Handels- und Steuerrecht von zehn auf fünf Jahre gefordert. Erleichterungen für die Wirtschaft können aber auch durch eine verbesserte Nutzung der Möglichkeiten der Digitalisierung (insb. auch bei steuerlichen Erklärungspflichten), Erleichterungen bzgl. der Mindestlohndokumentationspflichten oder bei der Verringerung der bürokratischen Belastungen auf EU-Ebene bei der Entsendung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ins EU-Ausland erreicht werden. Aus Sicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie ist es wichtig, die in der Mittelstandsstrategie genannten Maßnahmen des Bürokratieabbaus gerade jetzt zügig umzusetzen.
Der Bürokratieabbau wird bei den weiteren Überlegungen zur Stärkung der Wirtschaft in der Krise und in der Erholungsphase eine zentrale Rolle spielen.