Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 307115 - vom 23. Mai 2005. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 13. April 2005 angenommen.
Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Antrag Rumäniens auf Mitgliedschaft in der Europäischen Union (2005/2028(INIj)
Das Europäische Parlament,
- - in Kenntnis des Antrags Rumäniens auf Mitgliedschaft in der Europäischen Union vom 22. Juni 1995,
- - in Kenntnis der Stellungnahme der Kommission aus dem Jahr 1997 zum Antrag Rumäniens auf Mitgliedschaft in der Europäischen Union,
- - unter Hinweis auf die Regelmäßigen Berichte der Kommission über die Fortschritte Rumäniens auf dem Weg zum Beitritt zwischen 1998 und 2004 und das Strategiepapier der Kommission über den Stand des Erweiterungsprozesses (KOM (2004) 0657 - C6-0150/2004),
- - unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Brüssel vom 16. und 17. Dezember 2004,
- - unter Hinweis auf alle früheren Entschließungen und Berichte, die seit dem Beginn des Erweiterungsprozesses vorgelegt wurden,
- - in Kenntnis des Entwurfs eines Vertrags über den Beitritt Rumäniens zur Europäischen Union,
- - unter Hinweis auf den Briefwechsel zwischen dem Präsidenten des Europäischen Parlaments und dem Präsidenten der Kommission zu der vollständigen Einbeziehung des Europäischen Parlaments bei jeder Prüfung der Aktivierung einer der Schutzklauseln im Beitrittsvertrag,
- - gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
- - in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten und der Stellungnahme des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (A6-0077/2005),
A. in der Erwägung, dass unser gemeinsames Ziel darin besteht, den Beitritt Rumäniens zur Europäischen Union bestmöglich vorzubereiten,
B. in der Erwägung, dass die Anstrengungen zur Erreichung dieses Ziels darauf ausgerichtet sein müssen, den politischen Willen der staatlichen Stellen und das Engagement der sozioökonomischen Akteure in Rumänien, die in hohem Maße von der rumänischen Gesellschaft unterstützt werden, zusammenzuführen,
C. in der Erwägung, dass der Umfang der in Rumänien im Hinblick auf seinen Beitritt eingeleiteten Reformen angesichts des gewaltigen Rückstands, der im wirtschaftlichen, sozialen und politischen Bereich aufgeholt werden musste, beachtlich ist,
D. in der Erwägung, dass die gewaltige Leistung Rumäniens während des Transformationsprozesses uneingeschränkte Anerkennung verdient, welche hauptsächlich den dort lebenden Menschen gebührt, die sich mit großer Geduld einer unvergleichlichen politischen und wirtschaftlichen Rosskur unterzogen haben,
E. in der Erwägung, dass die Aussicht auf den Beitritt wie ein Katalysator Veränderungen angestoßen und dazu geführt hat, dass sich die Mehrheit der politischen Kräfte des Landes gemeinsam für ein Projekt einsetzt, das zum strategischen Ziel Rumäniens geworden ist,
F. in der Erwägung, dass die von Rumänien erzielten Fortschritte den Abschluss der Beitrittsverhandlungen ermöglicht haben, dass jedoch die Anstrengungen zur Beseitigung der noch bestehenden Schwachstellen, die im Fortschrittsbericht 2004 der Kommission und in der letzten Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 20041 festgestellt wurden, vor und nach dem Beitritt fortgesetzt werden müssen, insbesondere in den Bereichen Justiz und Inneres im Hinblick auf die Bekämpfung der Korruption und der organisierten Kriminalität und die Grenzkontrollen, im Bereich des Wettbewerbs im Hinblick auf die staatlichen Beihilfen sowie im Umweltbereich im Hinblick auf die Umsetzung der Rechtsvorschriften auf allen Gebieten und die Angleichung der horizontalen Rechtsvorschriften,
G. in der Erwägung, dass Rumänien durch diese Anstrengungen in der Lage sein müsste, seine bei den Verhandlungen eingegangenen Zusagen zu erfüllen und die Verpflichtungen zu übernehmen, die sich aus dem Beitritt ergeben, um nach dem vorgesehenen Zeitplan 2007 Mitglied der Europäischen Union zu werden,
1. begrüßt den Beschluss des Europäischen Rats vom 16. und 17. Dezember 2004, die Beitrittsverhandlungen mit Rumänien abzuschließen und damit die vierjährigen Verhandlungen und mehrere Jahre der Vorbereitungen zum Abschluss zu bringen, die die gesellschaftspolitische, wirtschaftliche und kulturelle Landschaft des Landes beträchtlich verändert haben und es ihm ermöglicht haben, eine Dynamik der Veränderung und des Fortschrittes zu entfalten;
2. unterstreicht, dass die Aussicht auf den Beitritt zur Europäischen Union wichtige Anstöße für Reformen geliefert hat und dass die von Rumänien unternommenen Anstrengungen zur Modernisierung und Demokratisierung des Landes beigetragen haben, dass dieser Prozess jedoch noch lange nicht abgeschlossen ist;
3. hebt die unschätzbare Rolle hervor, die Nichtregierungsorganisationen und andere Akteure der Zivilgesellschaft seit 1990 in Rumänien im Demokratisierungsprozess, bei der Korruptionsbekämpfung, beim Schutz der Pressefreiheit und bei den Bestrebungen um eine unabhängige Justiz gespielt haben;
4. stellt mit Genugtuung fest, dass der Transformationsprozess der Wirtschaft und ihrer Strukturen, der 1997 eingeleitet wurde, zu einer deutlichen Verbesserung der Wirtschaftsleistung und zur Schaffung einer lebensfähigen Marktwirtschaft durch wichtige Strukturreformen geführt hat; vertritt allerdings die Auffassung, dass die makroökonomische Stabilität noch gefestigt werden muss, um es Rumänien zu ermöglichen, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Europäischen Union standzuhalten; fordert die rumänischen Staatsorgane auf, weitere Anstrengungen zu unternehmen, um das Haushaltsdefizit abzubauen, damit das Land seine Ziele in Bezug auf die Inflation und den Abbau des Leistungsbilanzdefizits erreichen kann, und ermuntert die rumänischen Staatsorgane, den Privatisierungs- und Umstrukturierungsprozess, insbesondere im Stahlsektor, fortzuführen;
5. erinnert daran, dass Rumänien alles in seiner Macht Stehende unternehmen muss, um die im letzten Fortschrittsbericht der Kommission und in der am 16. Dezember 2004 angenommenen Entschließung festgestellten Schwachstellen zu beseitigen, wenn es die in den Beitrittsverhandlungen eingegangenen Verpflichtungen und die Beitrittskriterien erfüllen und nach dem vorgesehenen Zeitplan 2007 Mitglied der Europäischen Union werden will;
6. unterstreicht in diesem Zusammenhang, dass insbesondere Anstrengungen in folgenden Bereichen unternommen werden müssen:
- - die wirksame Umsetzung der Reformen in der Verwaltung und im Justizwesen, damit sich die öffentliche Verwaltung und das Justizwesen gegenseitig unterstützen und effizient, transparent und unabhängig funktionieren können; die weitere Einschränkung des Erlasses von "Notverordnungen
- - die weitere Bekämpfung der Korruption, insbesondere der Korruption auf hoher Ebene, die trotz der in jüngster Zeit unternommenen Anstrengungen das sozioökonomische und politische Leben des Landes nach wie vor beeinträchtigt und das Image Rumäniens innerhalb der internationalen Gemeinschaft schädigt,
- - die Notwendigkeit, die Kontrolle der zukünftigen Außengrenzen der Europäischen Union und der Migrationsströme zu gewährleisten und Menschenhandel und Schmuggel zu verhindern,
- - die Gewährleistung der völligen Unabhängigkeit der Medien und der uneingeschränkten Meinungsfreiheit,
- - die Stärkung der lokalen und regionalen Verwaltung, um auf dieser Ebene eine adäquate Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes zu gewährleisten; die Förderung des Konzepts der "verantwortungsvollen Staatsführung" und der Verwaltungskultur und die Achtung der ethischen Grundsätze bei der Staatsführung,
- - die Achtung, Anerkennung und Unterstützung der Minderheiten, um alle Formen der Gewalt und Diskriminierung zum Nachteil der Minderheiten zu beseitigen;
- - die Umsetzung der Rechtsvorschriften über den Schutz des Kindes, die am 1. Januar 2005 in Kraft getreten sind, sowie eine dringend notwendige Regelung für Auslandsadoptionen und die deutliche Verbesserung der Lage von Behinderten und von Patienten in psychiatrischen Krankenhäusern,
- - die richtige und transparente Anwendung der neuen Rechtsvorschriften über die staatlichen Beihilfen und die strenge Kontrolle dieser Beihilfen durch den rumänischen Wettbewerbsrat gemäß den Bestimmungen des europäischen Abkommens und der während der Verhandlungen von Rumänien eingegangenen Verpflichtungen,
- - zusätzliche Anstrengungen im Umweltschutz, die entsprechende Investitionen und eine verstärkte Überwachung der Gefahren industriebedingter Umweltverschmutzung, der Abfallwirtschaft, der Abwasserbehandlung sowie des Umgangs mit Chemikalien und genetisch veränderten Organismen erfordern;
7. stellt weiter fest, dass die Industriepolitik Rumäniens zwar stabil und in gewissem Maße vorhersehbar ist, die Verwaltungskapazität des Landes jedoch mangelhaft ist, wodurch die Anwendung geeigneter Maßnahmen im Bereich der Industriepolitik behindert wird; stellt fest, dass gleichfalls eine dringende Notwendigkeit besteht, strukturelle Hindernisse für Investitionen, wie übermäßige Bürokratie und ein instabiles ordnungspolitisches Umfeld, abzubauen; stellt ferner fest, dass eine wirksame Strategie gegenüber den KMU als notwendige Voraussetzung eine Stärkung der Institutionen erfordert;
8. ist der Ansicht, dass eine Politik der Sicherung der Energieversorgung ebenfalls dringend erforderlich ist, da die Demontage ineffizienter Heizsysteme und die Abwicklung nicht rentabler Kohleminen weiterhin große Probleme darstellen, die sozialpolitische Maßnahmen erfordern, um dem Beschäftigungsnotstand zu begegnen;
9. begrüßt die Tatsache, dass die neue rumänische Regierung größere Pressefreiheit und Unabhängigkeit der Medien zu einem der wichtigsten Ziele erklärt hat und stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Regierung ihre Absicht erklärt hat, die selektive staatliche Werbung einzustellen, mit der politische Kontrolle über die Medien ausgeübt wurde, und bei der Ausarbeitung von Gesetzen beobachter aus der Medienbranche hinzuzuziehen, um ein transparentes und überprüfbares System zu schaffen;
10. nimmt das ehrgeizige Programm der neuen rumänischen Regierung zur Kenntnis und begrüßt ihre Entschlossenheit, die Vorbereitungen für den Beitritt zu beschleunigen und die Reformen zur Verbesserung des Wohlergehens und der Lebensqualität der rumänischen Bürger zu vertiefen;
11. begrüßt die positiven Entwicklungen bei den Bildungsmöglichkeiten für rumänische Kinder, einschließlich Roma-Kinder, was Schulen, Infrastruktur und Einrichtungen anbelangt, und fordert die rumänische Regierung nachdrücklich auf, diesen Bemühungen weiterhin Vorrang einzuräumen, besonders durch Verbesserung der Qualifikationen und der Bezahlung der Lehrer;
12. stellt fest, dass die Anstrengungen zur Verringerung der Armut und zur Sicherstellung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts des Landes, der noch sehr brüchig ist, trotz der Fortschritte bei der Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung sowie bei den Rechtsvorschriften zur sozialen Sicherheit verstärkt werden müssen;
13. begrüßt die Unterzeichnung der Erklärung zum "Jahrzehnt der Integration der Roma" durch Rumänien und erkennt die Bemühungen Rumäniens zur Integration der Roma durch die Annahme von Gesetzen gegen Diskriminierung an, fordert jedoch nachdrücklich eine wirksamere Anwendung von Maßnahmen gegen die Segregation im Bildungsbereich, die Abschiebung von Schülern in Schulen für geistig Behinderte und schwer Erziehbare, gegen die fehlenden Zugangsmöglichkeiten zur Gesundheitsversorgung und zu öffentlichen und sozialen Diensten, die hohe Arbeitslosigkeit und die schlechten Wohnbedingungen sowie Maßnahmen zur Förderung der aktiven Mitwirkung der Roma-Gemeinschaft an der Verwirklichung dieser Ziele;
14. stellt fest, dass trotz der allgemeinen Verbesserung des Schutzes der Minderheiten zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um unter Wahrung des Grundsatzes der Subsidiarität und der "Selbstverwaltung" den Schutz der ungarischen Minderheit sicherzustellen;
15. unterstützt die Kommission bei der sorgfältigen Überwachung der Fortschritte bei der Umsetzung der Verpflichtungen, die Rumänien in den Verhandlungen eingegangen ist; ist der Auffassung, dass diese Kontrolle ein notwendiges und wirksames Instrument ist, um die Schwachstellen festzustellen und sie schnellstmöglich zu beseitigen, indem alle erforderlichen personellen und materiellen Ressourcen mobilisiert werden; fordert die Kommission auf, dafür Sorge zu tragen, dass die über die verschiedenen Finanzinstrumente (PHARE, SAPARD, ISPA) gewährte Unterstützung so geeignet und wirksam wie möglich ist;
16. fordert die rumänische Behörden nachdrücklich auf, klare und vorausschauende Koexistenzregelungen für die absichtliche Freisetzung gentechnisch veränderter Sorten zu erlassen, um zu verhindern, dass die für GMO geltenden Bestimmungen des gemeinschaftlichen Besitzstands unterlaufen werden, wenn Rumänien der Europäischen Union beitritt;
17. betont, dass die Anwendung der neuen gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften über Lebensmittelhygiene ausschließlich zum Schutz der Verbraucher und zur Sicherung der Lebensmittelqualität gedacht sind und keine gezielte strukturelle Konzentration in der Lebensmittelindustrie bezwecken sollen; ermutigt die rumänische Regierung, die SAPARD-Mittel zur Diversifizierung der Erzeugung und zur Unterstützung einer dezentralisierten, qualitativ hochwertigen Nahrungsmittelerzeugung zu nutzen;
18. wünscht in dem Bestreben, die gemeinsame Fischereipolitik in allen Bereichen anzuwenden, eine Vorbereitung der Verwaltung und der Berufstätigen in diesem Sektor durch Bereitstellung der notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen, besonders durch Verwirklichung der Initiativen im Rahmen des SAPARD-Programms;
19. betont, dass Rumänien und die Kommission bei der Festlegung der Prioritäten innerhalb des strategischen Rahmens für die Heranführungshilfe und die Strukturfonds dringend Finanzmittel vorsehen müssen, die zur Verbesserung der Lebensbedingungen und der Behandlung von Patienten und Insassen psychiatrischer Einrichtungen und Krankenhäuser benötigt werden;
20. ist besorgt angesichts der in den Verhandlungen für das Umweltkapitel vereinbarten langen Übergangsfristen und fordert die Kommission und die rumänischen Behörden auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Verwaltungskapazitäten im Umweltbereich erheblich zu verbessern; bringt erneut seine Sorge über das geplante Vorhaben zur Erschließung der Goldmine von Rosia Montana zum Ausdruck und fordert, dass eine umfassende Prüfung der Umweltauswirkungen vorgenommen wird, um die damit verbundenen Gefahren, besonders im Hinblick auf eine mögliche Verseuchung mit Zyanid, einschätzen und nach der Stilllegung eine Sanierung vornehmen zu können;
21. wird weiterhin den Prozess, der im Januar 2007 zum Beitritt Rumäniens zur Europäischen Union im Januar 2007 führt, aufmerksam begleiten und fordert die Kommission auf, es regelmäßig darüber zu informieren, inwieweit die rumänische Regierung ihren mit dem Beitrittsvertrag eingegangenen Verpflichtungen nachkommt, besonders in den Bereichen Korruptionsbekämpfung, Umwelt, Justiz und Inneres und Wettbewerb; unterstreicht, dass es dem Beitrittsvertrag unter der Voraussetzung zustimmt, dass der Rat und die Kommission es in vollem Umfang an der Entscheidung über eine eventuelle Anwendung der im Beitrittsvertrag enthaltenen Schutzklauseln im Rahmen des Beitritts Rumäniens beteiligen;
22. weist darauf hin, dass die Möglichkeit der Anwendung der Schutzklauseln nicht als Sanktion verstanden werden sollte, sondern als ein Instrument, das Rumänien die erforderliche Zeit einräumen soll, um den Beitritt zum Binnenmarkt ohne Probleme für Rumänien und die anderen Gemeinschaftspolitiken vorzubereiten, zumal ihr reibungsloses Funktionieren im gemeinsamen Interesse der Mitgliedstaaten und der beitrittswilligen Staaten liegt und direkte Auswirkungen auf das Leben der Bürger hat; -
23. ist überzeugt, dass der Beitritt Rumäniens zur Europäischen Union in kultureller und politischer Hinsicht einen echten zusätzlichen Nutzen für das europäische Aufbauwerk mit sich bringen wird, insbesondere bei den Bemühungen um die Stabilisierung der Balkanregion und in der neuen europäischen Nachbarschaftspolitik;
24. stellt fest, dass der Erfolg des Beitritts in hohem Maße von der Unterstützung und dem Engagement der Bürger des beitretenden Landes abhängt; ermuntert die rumänischen Staatsorgane und die Nichtregierungsorganisationen daher dazu, eine umfangreiche, ernsthafte und objektive Informationskampagne über die Europäische Union und ihre Ziele sowie über die Vorteile und die Verpflichtungen, die sich aus dem Beitritt ergeben, durchzuführen, so dass sich die rumänischen Bürger ihrer Entscheidung völlig bewusst sind und so weit wie möglich in die laufenden Vorbereitungen einbezogen werden; fordert gleichzeitig auch die Kommission auf, angemessene Mittel für Informationskampagnen vorzusehen, um den Wissensstand der Öffentlichkeit in Bezug auf den Beitritt Rumäniens (und Bulgariens) zu verbessern;
25. unterstreicht, dass der Beitritt Rumäniens zur Europäischen Union nicht als Selbstzweck betrachtet werden sollte, sondern als Gelegenheit, zum Projekt der europäischen Integration beizutragen, das den Frieden und ihre Werte fördern und einen Raum der Solidarität und des Wohlstands schaffen will, indem sie diese Vorteile auf alle Mitgliedstaaten und ihre Bevölkerung ausdehnt;
26. stimmt der Unterzeichnung des Beitrittsvertrags im April 2005 zu und hofft, die 35 rumänischen parlamentarischen Beobachter bald in seiner Mitte begrüßen zu dürfen.
27. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und Rumäniens zu übermitteln.
1 Angenommene Texte dieses Tages, P6_TA(2004)0111.