Beschluss des Bundesrates
Personelle Veränderung im Beirat für Ausbildungsförderung beim Bundesministerium für Bildung und Forschung
Der Bundesrat hat in seiner 824. Sitzung am 7. Juli 2006 beschlossen, gemäß § 44 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes in Verbindung mit § 3 Abs. 1 der Beiratsverordnung dem Bundesministerium für Bildung und Forschung für die Berufung als Mitglieder für den Beirat für Ausbildungsförderung als Vertreter aus dem Kreis der Auszubildenden (Schülervertreter) für die folgende Amtsperiode