Bundesministerium für Bildung und Forschung Berlin, den 14. März 2011
An die Präsidentin des Bundesrates
Frau Ministerpräsidentin
Hannelore Kraft
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
beim Bundesministerium für Bildung und Forschung ist ein Beirat für Ausbildungsförderung errichtet ( § 44 Absatz 1 BAföG i. V.m. § 1 der Verordnung über die Errichtung eines Beirates für Ausbildungsförderung - BeiratsV).
Dem Beirat gehören u.a. Vertreter aus dem Kreis der Auszubildenden sowie Vertreter der Obersten Landesbehörden für Ausbildungsförderung an, die auf Vorschlag des Bundesrates zu berufen sind (§ 3 Absatz 1 Satz 3 BeiratsV).
Mitglieder des Beirats für Ausbildungsförderung, die unter den Auszubildenden (§ 2 Nr. 2 BeiratsV) den Kreis der Schüler vertreten, werden für die Dauer von zwei Jahren berufen (§ 3 Absatz 1 Satz 2 BeiratsV). Danach ist die bisherige Schülervertreterin, Frau Franziska Siegmann aus Thüringen, mit Ablauf des Monats Dezember 2010 aus dem Beirat für Ausbildungsförderung ausgeschieden.
Ebenfalls wegen Ablaufs der zweijährigen Berufungszeit wird der Schülervertreter, Herr Steven Letzner aus Sachsen-Anhalt, Ende Mai 2011 als Mitglied aus dem Beirat für Ausbildungsförderung ausscheiden.
Als drittes Beiratsmitglied hat als bisherige Vertreterin der Obersten Landesbehörden Frau Dr. Pia Maria Verheggen aus Sachsen erklärt, nach Umstrukturierungen innerhalb des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst nicht mehr im Bereich "Ausbildungsförderung" tätig zu sein und aus diesem Grunde mit sofortiger Wirkung als Beiratsmitglied zurückzutreten. Nach einem meinem Haus gegenüber geäußerten Vorschlag des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst soll ihr Herr Markus Faller als Vertreter nach § 2 Absatz 6 BeiratsV nachfolgen.
Ich bitte daher, eine Beschlussfassung darüber herbeizuführen, ob Herr Markus Faller als Vertreter der Obersten Landesbehörden für Ausbildungsbehörden benannt werden soll. Zudem bitte ich für die vorgenannten Schülervertreter um jeweils einen Nachbenennungsvorschlag.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Annette Schavan