Bundesministerium für Bildung und Forschung
Berlin, 14. Oktober 2014
An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Stephan Weil
Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
nach § 44 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes ist die Errichtung eines Beirates für Ausbildungsförderung beim Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) vorgesehen. Der Beirat berät das BMBF bei der Durchführung des Gesetzes, bei der weiteren Ausgestaltung der gesetzlichen Regelung der individuellen Ausbildungsförderung und bei der Berücksichtigung neuer Ausbildungsformen.
Nach der Verordnung über die Errichtung eines Beirates für Ausbildungsförderung (BeiratsV) vom 11. 11. 1971 (BGBl. I S. 1801), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 14.1. 1997 (BGBl. I S. 15), werden die Mitglieder nach § 2 Nr. 2 BeiratsV, die den Kreis der Schüler vertreten, in der Regel für die Dauer von zwei Jahren berufen.
Da die Amtsperiode der Schülervertreter Ende Januar 2015 ausläuft, bitte ich Sie, mir drei Schülervertreter zu benennen, die auf Vorschlag des Bundesrates für die folgenden zwei Jahre zu berufen sind.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Johanna Wanka