Vorschlag des Ständigen Beirates
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnbereich

941. Sitzung des Bundesrates am 29. Januar 2016

Der Ständige Beirat schlägt vor, dass der Bundesrat zu dem Gesetzentwurf unter Berufung auf Artikel 76 Absatz 2 Satz 3 des Grundgesetzes eine Verlängerung der Frist zur Stellungnahme verlangt.

Begründung:

Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung soll die 1994 begonnene Strukturreform der Eisenbahnen weitergeführt werden. Schwerpunkt der Vorlage ist die Stärkung des Wettbewerbs und dadurch eine Effizienzsteigerung im Eisenbahnsektor. Dazu sollen die Entgelte für die Nutzung einer Eisenbahninfrastruktur reguliert, der Zugang zur Eisenbahninfrastruktur verbessert und die Befugnisse der Bundesnetzagentur gestärkt werden.

Der Gesetzentwurf bedarf aufgrund seines Umfangs und seiner Komplexität und wegen der erheblichen Auswirkungen auf die Länder eingehender Beratungen und Abstimmungen, die innerhalb der Sechswochenfrist nicht in der angemessenen Tiefe und Sorgfalt zu leisten sind.