Stellungnahme des Bundesrates
Teilhabebericht der Bundesregierung über die Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen - Teilhabe - Beeinträchtigung - Behinderung

Der Bundesrat hat in seiner 914. Sitzung am 20. September 2013 beschlossen, zu dem Bericht wie folgt Stellung zu nehmen:

Der Bundesrat teilt nicht die im Teilhabebericht 2013 von der Bundesregierung zum Ausdruck gebrachte Einschätzung, dass für Menschen mit Behinderung ein differenziertes System von Nachteilsausgleichen und Fördermaßnahmen bereits jetzt den Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt erleichtert. Vielmehr bedarf es dringend der von den Ländern geforderten Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe mit dem Ziel, die Teilhabe von Menschen am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft inmitten der Gesellschaft und am allgemeinen Arbeitsmarkt auf Arbeitsplätzen in regulären Betrieben zu verwirklichen. Und es bedarf einer deutlich höheren finanziellen Anstrengung seitens des Bundes, um diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe zeitnah zu realisieren.

Begründung:

Die Bundesregierung stellt in ihrem Teilhabebericht fest, dass jede vierte erwachsene Frau und jeder vierte erwachsene Mann von Teilhabebeeinträchtigungen betroffen sind. Im Zuge der demografischen Entwicklung wird sich dieser Anteil an der Gesamtbevölkerung weiter erhöhen.

Diese Zahlen machen deutlich, dass es sich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handelt und dass ein zeitnaher erheblicher Handlungsbedarf besteht, um die Zugangs- und Kommunikationsbarrieren zu beseitigen und Menschen mit Behinderung eine aktive Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ermöglichen.

Wie bereits in der einvernehmlich verabschiedeten Entschließung des Bundesrates "Schaffung eines Bundesleistungsgesetzes" (BR-Drucksache 282/12(B) PDF ) gefordert, ist eine schnelle Umsetzung der vereinbarten Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe mit einer nachhaltigen Finanzierungsgrundlage seitens des Bundes dringend erforderlich, weil mit der von den Ländern vorgeschlagenen Strukturreform zum einen das Selbstbestimmungsrecht der Menschen mit Behinderungen ernst genommen und gefestigt wird und zum anderen die Leistungen zur Teilhabe flexibilisiert und personenzentriert ausgestaltet und auf ein Leben mitten innerhalb der Gesellschaft ausgerichtet werden. Nur so können Bund, Länder und Kommunen den menschenrechtlichen Grundlagen der UN-Behindertenrechtskonvention gerecht werden.