Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beherbergungsstatistikgesetzes und des Handelsstatistikgesetzes
Der Bundesrat hat in seiner 885. Sitzung am 8. Juli 2011 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:
Zum Gesetzentwurf allgemein
1. Der Bundesrat begrüßt die mit der Gesetzesänderung verbundene Entlastung der Wirtschaft.
2. Allerdings werden die öffentlichen Haushalte durch einzelne Änderungen belastet. Insbesondere die Änderungen des Beherbungsstatistikgesetzes bringen zusätzliche laufende finanzielle Belastungen der statistischen Ämter der Länder mit sich. Dies steht den aktuellen Haushaltskonsolidierungsanstrengungen der Länder entgegen.
3. Der Bundesrat bittet daher, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob die Gesetzesänderungen kostenneutral bezüglich der Belastungen der statistischen Ämter der Länder ausgestaltet werden können. Falls dies nicht möglich ist, sollten zumindest die laufenden zusätzlichen Belastungen der Länder erheblich reduziert werden.