Antrag des Landes Schleswig-Holstein
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beherbergungsstatistikgesetzes und des Handelsstatistikgesetzes
Punkt 20 der 885. Sitzung des Bundesrates am 08. Juli 2011
Der Bundesrat möge beschließen:
Zum Gesetzentwurf allgemein
1. Der Bundesrat begrüßt die mit der Gesetzesänderung verbundene Entlastung der Wirtschaft.
2. Allerdings werden die öffentlichen Haushalte durch einzelne Änderungen belastet. Insbesondere die Änderungen des Beherbungsstatistikgesetzes bringen zusätzliche laufende finanzielle Belastungen der statistischen Ämter der Länder mit sich. Dies steht den aktuellen Haushaltskonsolidierungsanstrengungen der Länder entgegen.
3. Der Bundesrat bittet daher, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob die Gesetzesänderungen kostenneutral bezüglich der Belastungen der statistischen Ämter der Länder ausgestaltet werden können. Falls dies nicht möglich ist, sollten zumindest die laufenden zusätzlichen Belastungen der Länder erheblich reduziert werden.