Punkt 24 a) und b) der 868. Sitzung des Bundesrates am 26. März 2010
Der Bundesrat möge beschließen, zu dem Jahresgutachten 2009/10 des Sachverständigenrates gemäß § 6 Absatz 1 SachvRatG und zu dem Jahreswirtschaftsbericht 2010 der Bundesregierung gemäß § 2 Absatz 1 StabG anstelle von Ziffer 4 Satz 3 der Drucksache 41/1/10 wie folgt Stellung zu nehmen: "Der Bundesrat spricht sich zudem dafür aus, das sozialstaatliche Instrumentarium derart umzugestalten, dass die Anreize zur Aufnahme einer regulären sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung erhöht werden."
Begründung (nur gegenüber dem Plenum):
In der Diskussion um höhere Anreize zur Aufnahme einer Vollbeschäftigung verengt die Formulierung in der Empfehlungsdrucksache die Perspektive unnötig auf die Anhebung der Hinzuverdienstmöglichkeiten für ALG II-Bezieher. Es sollten in diesem Zusammenhang aber alle zielgerichteten Maßnahmen (z.B. auch die Idee der aktivierenden Sozialhilfe) unvoreingenommen geprüft werden.